Tod bei Abschiebung
Chronologie des Falles Omofuma

Marcus Omofuma ist am 1. Mai 1999 während seiner Abschiebung mit einem Flugzeug verstorben. Der Fall löste eine innenpolitische Diskussion aus, die in Rücktrittsaufforderungen an den damaligen Innenminister Karl Schlögl (S) gipfelte. Nach dem Tod des Schubhäftlings wurde der Menschenrechtsbeirat eingerichtet. Eine Chronologie.
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1. Mai 1999: Marcus Omofuma (25) stirbt bei der Abschiebung aus Österreich via Sofia. Zeugen sagen, die drei begleitenden Fremdenpolizisten hätten den Nigerianer gefesselt und geknebelt. Das "Ruhigstellen" des Mannes sei vom Flugpersonal verlangt worden, verantworten sich die Beamten.
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3. Mai1999: Menschenrechts-Organisationen wie SOS Mitmensch und Caritas sowie die Grünen, das Liberale Forum, die KPÖ und auch Vertreter des damaligen SPÖ-Koalitionspartners ÖVP üben Kritik an der Abschiebepraxis. Rücktrittsaufforderungen an Innenminister Schlögl werden laut. Der damalige SPÖ-Parteivorsitzende Kanzler Viktor Klima stellt sich vor seinen Innenminister.
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5. 5.1999: Das "System" habe bei der Abschiebung Omofumas versagt, urteilt der Vertreter des UNO-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) für Zentraleuropa, Werner Blatter.10. 5.1999: Im Nationalrat findet auf Antrag der Grünen eine Sondersitzung statt. Die Verwendung von Klebebändern zur Knebelung im Polizeidienst soll per Erlass verboten werden. Schlögl kündigt die Einrichtung eines Menschenrechtsbeirats an.
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14. 5.1999: Aus Bulgarien trifft ein "Vorgutachten" ein, das Medienberichten zufolge am Leichnam Omofumas Hinweise auf Erstickungstod diagnostiziert. 5. Juli 1999: Der neue Menschenrechtsbeirat konstituiert sich (Bild). 4. November 1999: Das Gutachten der Wiener Gerichtsmedizin liegt vor: Mehrere Todesursachen werden demnach in Betracht gezogen.

1. Mai 2000: Zum ersten Todestag von Marcus Omofuma finden in Wien Demonstrationen statt. 20. Juli 2000: Aus Bulgarien trifft ein neues Gutachten zum Fall Omofuma ein. Laut Rechtsanwalt Georg Zanger wird der Erstickungstod bestätigt.
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16. Jänner 2001: Ein dritter gerichtsmedizinischer Gutachter soll Licht in den Fall Omofuma bringen. Als Experte wird der deutsche Bernd Brinkmann beigezogen. 5. Februar 2001: Die Suspendierung gegen die drei beschuldigten Fremdenpolizisten wird aufgehoben.

23. April 2001: Weil er Marcus Omofuma als Drogendealer bezeichnete, wird der damalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider in einem Zivilgerichtsverfahren erstinstanzlich verurteilt. Die Behauptung sei "ehrenrührig und unwahr" gewesen, heißt es in dem Richterspruch. 2. Mai 2001: Das dritte Gutachten liegt vor: Laut Bernd Brinkmann starb Omofuma den Erstickungstod.
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4. März 2002: Am Landesgericht Korneuburg beginnt der Prozess gegen die drei Omofuma begleitenden Fremdenpolizisten. Sie müssen sich wegen Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge verantworten.

15. April 2002: Mit drei Schuldsprüchen endet der Prozess: Die Beamten werden der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen schuldig erkannt und zu je acht Monaten bedingt verurteilt.
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