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VFGH - 'ENTSCHEIDUNG ZUM HYPO-SANIERUNGSGESETZ': HOLZINGER
Reaktionen

Scherbengericht und Watsch'n im Schuldendrama

21.02.2015 um 10:48
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Hauptbild • VFGH - 'ENTSCHEIDUNG ZUM HYPO-SANIERUNGSGESETZ': HOLZINGER • APA/HERBERT NEUBAUER
"Handelsblatt"
Die Zeitung kommentiert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs als "Heta-Ohrfeige" für die trickreiche Bundesregierung in Wien: "Das Schuldendrama im österreichischen Bundesland Kärnten steht derzeit im Schatten des um Längen wuchtigeren Dramas in Griechenland. Dabei droht Kärnten eine Schuldenlawine, die das Land alleine nicht bewältigen kann: Schuld daran sind die milliardenschweren Bürgschaften, die Kärnten einst der Skandalbank Hypo Alpe Adria erteilte.
"Frankfurter Allgemeine Zeitung"
Die "FAZ" schreibt von einem "Wiener Scherbengericht": "In der Abwicklung der Krisenbank Hypo Alpe Adria geht die österreichische Regierung ein hohes Risiko ein. Sie läuft Gefahr, das Vertrauen internationaler Investoren zu verspielen. Doch die obersten Verfassungsrichter Österreichs haben ein Machtwort gesprochen, das einem Scherbengericht für die Regierung von Bundeskanzler Werner Faymann gleichkommt. Die Richter kassierten ein Sondergesetz ein, mit dem vom österreichischen Bundesland Kärnten garantierte Schulden der Bank von 1,7 Milliarden Euro gestrichen werden sollten. Der Schuldenschnitt ist nun gescheitert. Das ist ein gutes Signal für die Gläubiger, die um weitere Verbindlichkeiten über 10 Milliarden Euro bangen.
"Neue Zürcher Zeitung"
Die Schweizer sehen den "Hypo-Sonderzug gestoppt" und ätzen Richtung Wien: "Noch vor Jahresfrist war es von der österreichischen Regierung als wichtiger Schritt gefeiert worden: das Hypo-Sondergesetz. Unter das epische Debakel rund um die ehemalige Kärntner Landesbank Hypo Alpe Adria sollte ein Schlussstrich gezogen werden. Die leidgeprüften Steuerzahler wollte man für einmal verschonen, stattdessen sollte eine kleine Gruppe von Gläubigern die Rechnung übernehmen. Jetzt ist das Hypo-Sondergesetz vom Verfassungsgericht rundweg als rechtswidrig eingestuft worden. Es reiht sich damit ein in einen Reigen von Fehlern und Inkompetenz, der die österreichische Bewältigung des Hypo-Debakels während Jahren kennzeichnete.
"Der Standard"
"Das kann man getrost als schallende Ohrfeige bezeichnen, was der Verfassungsgerichtshof verabreicht hat. Das Hypo-Sondergesetz wurde zur Gänze gekippt - ohne Reparaturfrist. Wichtig wäre jetzt, dass die Maßregelung verstanden wurde. Auf die Hypo und ihre Nachfolgeeinheit Heta gemünzt, heißt das: Endet nun das Spiel mit gezinkten Karten samt Vernebelungstaktik, das nur dem Verschieben von Belastungen in die Zukunft dient, und wird endlich reiner Wein eingeschenkt? (...)"
"Kleine Zeitung"
"Der 'Haircut' machte das Desaster nur schlimmer. Ein Jahr und 20 Tage hat es zum Beweis dessen gedauert, was vor einem Jahr und 20 Tagen ohnehin schon jeder wusste, der sich mit den Grundzügen des Zivilrechts befasst hat: Das Hypo-Gesetz, mit dem Forderungen von Nachranggläubigern auf null gestellt wurden, ist verfassungswidrig. 800 Millionen Euro wollte die Republik mit diesem Schritt einsparen. Tatsächlich hat sie sich damit in das Spiel der Finanzwirtschaft eingeklinkt und die Malaise nur noch schlimmer gemacht. Denn auch wenn in der Hochfinanz nur wenige Regeln gelten - diese wenigen gelten strikt. Und wenn es um Millionen geht, tja, da erkennen sogar Fondsmanager die Bedeutung der Menschenrechte. Der sogenannte "Haircut" war nämlich nichts anderes als ein Aushebeln von Eigentumsrechten, wie man es sonst nur in Kriegszeiten erlebt. (...)"

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