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„Compliance-Vorwürfe“ im Belvedere – ein Einzelfall?

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Wegen „Compliance-Vorwürfen“ verzögert sich die Wiederbestellung des Belvedere-Vorstands. Wir fragen: Was verbirgt sich hinter dieser Formulierung? Und wen, außer Museumsdirektorien, geht „Compliance“ noch etwas an?

Am 14. Juni 2016 teilte der Kuratoriumsvorsitzende der Galerie Belvedere mit, dass gegen die Geschäftsführung „Compliance-Vorwürfe“ bekannt geworden seien. Die bisherige Geschäftsführung unter Agnes Husslein wird also nicht ohne weiteres Anfang 2017 wiederbestellt. Externe Prüfer werden vorher klären, was an der Sache dran ist.

Was bedeutet „Compliance-Vorwürfe“?

Hinter dem Begriff kann vieles stecken. „To comply with“ heißt auf Deutsch, sich an etwas halten. Unter „Compliance“ versteht man die Übereinstimmung von Unternehmen mit Gesetzen und internen Regeln. „Compliance-Vorwürfe“ bezeichnen also den Verdacht, dass Gesetze oder selbst auferlegte Regeln gebrochen worden sind. Dabei ist weder gesagt, um welche Regeln es sich handelt, noch, dass die Geschäftsführung persönlich etwas „ausgefressen“ hat. Denn: Die Geschäftsleitung haftet auch dann für das Fehlverhalten von Mitarbeitern, wenn sie nicht ausreichende Vorkehrungen für die Einhaltung der Regeln getroffen hat. All das gilt nicht nur für staatsnahe Kunsteinrichtungen, sondern für ausnahmslos jedes Unternehmen in Österreich.

Wen betrifft „Compliance“?

Jede Chefin, jeder Manager hat also die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sein Haus rechtskonform arbeitet. Somit betrifft „Compliance“ ausnahmslos jede Organisation. Dabei steht nirgends geschrieben, wie Regelkonformität sicherzustellen ist – ob durch Anweisungen des Chefs oder mit einem Compliance Officer inklusive Compliance-Management-System.

Manche Kritiker meinen ja, die Grundsätze des ehrbaren Kaufmanns würden auch heute vollkommen ausreichen, um auf der sicheren Seite zu sein. Diese Ansicht ist ziemlich gefährlich. Denn die Rahmenbedingungen haben sich radikal gewandelt: Neue Gesetze sehen drakonische Strafen vor, Cyberkriminelle bedrohen Firmen, Manager werden für Vergehen tatsächlich ins Gefängnis geschickt… (Daten und Fakten vgl. Grafik).

Bild vergrößernOhne Sicherheitsgurt gegen die Wand?

Die Wahl zwischen Compliance-Management und dem Verzicht darauf lässt sich also mit dem Sicherheitsgurt vergleichen: Ein Sicherheitsgurt verhindert keinen Unfall, mildert dessen Folgen aber deutlich ab. Auf den eingangs erwähnten Fall umgelegt bedeutet dies: Kann die Geschäftsführung nachweisen, alles Nötige getan zu haben, um Malversationen im eigenen Haus zu verhindern (= Compliance-Management), dann wird sie und die Organisation keinen Schaden nehmen, auch wenn einzelne Mitarbeiter ein „krummes Ding“ gedreht haben.

Verhindern Sie Strafen und Haftungen

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