FPÖ wird zum "Whistleblower" und verzichtet auf Anzeige

Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer
Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer APA/HANS PUNZ
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Die FPÖ wird Verdachtsfälle auf Manipulationen bei der Hofburg-Stichwahl der Whistleblower-Hotline des Justizministeriums melden.

Die FPÖ wird Verdachtsfälle auf Manipulationen bei der Hofburg-Stichwahl nicht - wie von Norbert Hofer angekündigt - bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, sondern betätigt sich als "Whistleblower": Man melde diese Sachverhalte bei der Whistleblower-Hotline des Justizministeriums, gab Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer am Freitag in einer Pressekonferenz mit Parteichef Heinz-Christian Strache bekannt.

Als Begründung brachte er den Persönlichkeitsschutz der von den Manipulationsvorwürfen Betroffenen vor: "Wir wollen diese Leute nicht vor den Vorhang zerren", schließlich handle es sich nur um Verdächtige, wo sich auch herausstellen könnte, dass die strafrechtlichen Vorwürfe - wie zum Beispiel Amtsmissbrauch - nicht zutreffen. Mit der Meldung an die Whistleblower-Hotline liege es dann "in der Verantwortung der StA, ob Personen aktenkundig werden" - und ihre Namen damit in die Medien gelangen könnten.

Sicherstellen, "dass Staat seinen Strafanspruch wahrnehmen kann"

Ganz will Böhmdorfer - der hier wie schon bei der Anfechtung der Stichwahl beim VfGH als Anwalt der FPÖ agiert - aber nicht auf die Meldung der Manipulations-Verdachtsfälle verzichten. Denn es gelte schon sicherzustellen, "dass der Staat seinen Strafanspruch wahrnehmen kann". Wie viele Fälle man gemeldet hat oder noch melden will, wollte der frühere Justizminister nicht verraten. Inhaltlich gehe es um Wahlkartenbestellungen in Alten- und Pflegeheimen - und auch Fälle, dass etwa Ausländer in der Wählerevidenz geführt werden, wie Strache ergänzte.

In Sachen Wahlrecht besachwalteter Personen hat Böhmdorfer mit einem Schreiben an Alten- und Pflegeheime für große Aufregung bei Pflege- und Hilfseinrichtungen gesorgt. Darin stellt er "auftrags" der FPÖ fest: "Personen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht in der Lage sind, eine Wahlkarte zu beantragen und auszufüllen, sind nach der eindeutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bedauerlicherweise von der Briefwahl ausgeschlossen."

Dies sei nur eine "sachliche Information", um "eine Informationslücke zu füllen" - und keine politische Aktion oder der Versuch, Menschen unter Sachwalterschaft das Wahlrecht zu nehmen, trat der Ex-Minister in der Pressekonferenz an, die Aufforderung, seine Ausführungen den Mitarbeitern bekannt zu machen, zu verteidigen.

Der VfGH habe klargestellt, dass auch der Antrag einer Wahlkarte und die eidesstattliche Erklärung bei der Briefwahl Teil des persönlichen Wahlrechtes sind - und somit vom Wahlberechtigten selbst und nicht von "Fremden" (Sachwaltern, Angehörigen oder Pflegern) erledigt werden könnten. Jeder Österreicher über 16 habe ein Wahlrecht - nur "wenn er es nicht ausüben kann aufgrund des Zustandes, in dem er sich befindet, dann geht's eben nicht".

(APA)

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