In allen anderen Landeshauptstädten ist bis 16.00 Uhr Zeit für die Stimmabgabe - mit Ausnahme von Bregenz.
Wien und Innsbruck nützen auch bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl kommenden Sonntag die maximal vom Gesetz erlaubte Wahlzeit bis 17.00 Uhr. In allen anderen Landeshauptstädten ist bis 16.00 Uhr Zeit für die Stimmabgabe - mit Ausnahme von Bregenz. Denn Vorarlberg bleibt landesweit auch diesmal beim traditionell frühen Wahlschluss von 13.00 Uhr.
Österreichweit gibt es rund 10.100 Wahlsprengel und somit Wahllokale. Rund um diese dürfen auch Christkindlmärkte stattfinden, wird doch am zweiten Adventsonntag gewählt. Das Innenministerium hat klar gemacht, dass die Verbotszonen (in denen Ansammlungen und Wahlwerbung verboten sind) auch eng gezogen werden dürfen. Diese Verbotszonen wurden gleichzeitig mit den Sprengeln und den Öffnungszeiten von den Gemeindewahlbehörden festgelegt.
Veröffentlichungsverbot vor 17 Uhr
Da Wien und Innsbruck erst um 17.00 Uhr die Wahllokale schließen, dürfen am Sonntag vorher österreichweit keine Ergebnisse veröffentlicht werden. Erst ab diesem Zeitpunkt informieren die Medien über bereits eingelangte Resultate und Hochrechnungen. Diese werden heuer erst etwas nach 17.00 Uhr vorliegen. Denn der VfGH hat die Stichwahl vom Mai auch deshalb aufgehoben, weil das Innenministerium vor dem Schließen der letzten Wahllokale Hochrechnern und Medien Ergebnisse weitergegeben hat.
Öffnen könnten Wahllokale theoretisch schon um Mitternacht. Das war früher an Bahnhöfen oder Flughäfen mit Blick auf Reisende auch der Fall. Seit der Einführung der Briefwahl hat sich der Start der sonntäglichen Urnenwahl nach hinten verschoben: Die ersten Wahllokale werden am 4. Dezember um 6.00 Uhr öffnen - und auch nur einzelne, in Euratsfeld und Wiener Neustadt (Niederösterreich), Mariazell und Mooskirchen (Steiermark). Ein paar folgen eine halbe Stunde später, aber in den meisten Wahllokalen geht es erst zwischen 7.00 und 8.00 Uhr los.
Mit der Briefwahl läuft die Abstimmung über Norbert Hofer oder Alexander Van der Bellen allerdings schon: Per Wahlkarte kann schon gewählt werden, entweder am Postweg oder indem man selbst oder ein "Bote" sie bei der Wahlbehörde abgibt.
(APA)