Bankomat-Gebühren: Arbeiterkammer kündigt „Aktion Scharf“ an

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Die Konsumenten sollen nicht doppelt zahlen, fordert AK-Präsident Kalliauer. Er fordert einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Zugang zum Einkommen.

Jahrzehntelang wurden die Konsumenten darauf trainiert, die Bankgeschäfte selbst am Automaten zu erledigen. Jetzt sollen sie zusätzlich zur Karten- und Kontoführungsgebühr mit der Bankomatgebühr doppelt dafür zahlen, um zu ihrem Geld zu kommen? Für den oberösterreichischen Arbeiterkammer-Chef Johann Kalliauer eine bodenlose Frechheit. Dagegen werde sich die AK vehement einsetzen betont Kalliauer in einer Aussendung. Er fordert den Gesetzgeber auf, einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Zugang zum Einkommen zu schaffen. In Richtung Banken mahnt er: „Gegen versteckte oder unzulässig einbezogene Gebühren wird die AK alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen!“

Betreiber von Geldausgabeautomaten wie die Firma Euronet 360 Limited verrechnen für die Bargeldbehebung an ihren Automaten eine Gebühr in der Höhe von 1,95 Euro. Die Gebühr wird den Konsumenten/-innen angelastet. Die Wettbewerbsbehörde hat sich wenig überraschend gegen ein Verbot der Bankomat-Gebühr ausgesprochen – unter anderem mit der Begründung, dass Drittanbieter ohne eine solche Gebühr nicht am Markt bestehen könnten. Damit hat sich die Bundeswettbewerbsbehörde gegen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor überraschenden Gebühren für selbstverständliche Leistungen ausgesprochen.

AK: Einspruch gegen verrechnete Gebühren

„Die Konsumenten zahlen mit der Kontoführungsgebühr und der Kartengebühr bereits die Verwaltung ihrer Kontobewegungen. Damit muss auch das Recht auf Auszahlung ihres Guthabens ohne weitere Abzüge inkludiert sein“, betont Kalliauer. Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa durch den Wortlaut „durch Sie veranlasste Gebühren werden an Sie weiterverrechnet“ reichen nicht aus, um Behebungsgebühren dem Konto anzulasten.

Die Konsumentenschützer empfehlen, bereits bei der Wahl des Girokontos darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl von Bankomatbehebungen inkludiert ist. Allen, denen bereits Bankomat-Gebühren angelastet wurden, obwohl sie keine Vereinbarung darüber unterschrieben haben, empfiehlt die AK, Einspruch dagegen zu erheben.

(red.)

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