EuGH-Urteil zu Ruhezeiten: Lkw-Branche urgiert dringend Parkplätze

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Eine Strafandrohung sei widersinnig, denn den Lenkern bleibe nichts anderes übrig, als in der Kabine zu übernachten. Es fehlen nämlich sichere Aufenthaltsmöglichkeiten. Die Politik sei gefordert.

Lkw-Fahrer dürfen ihre regelmäßige lange wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bei der heimischen Lkw-Branche sorgt das für Kopfschütteln, denn in der Realität hätten die Lenker keine andere Möglichkeit als in der Kabine zu übernachten, weil sie ihr Fahrzeug nicht verlassen dürften.

"Nach wie vor fehlt eine flächendeckende Infrastruktur, also Stellplätze in ausreichender Zahl, die adäquat gesichert sind. Es ist widersinnig, Strafen zu manifestieren, wo Alternativen fehlen", so Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer (WKÖ), am Donnerstag in einer Aussendung. Obwohl die Lkw-Branche allein in Österreich jährlich 1,3 Mrd. Euro für die Autobahnbenutzung zahle, gebe es viel zu wenig sichere Abstellplätze, warme und saubere Sanitäreinrichtungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten für die Fahrer. Die Politik müsse rasch handeln.

Pause nicht im Lkw

Zu dem Urteil des EuGH war es gekommen, weil das Transportunternehmen Vaditrans im August 2014 geklagt hatte, dass in Belgien eine Geldstrafe von 1.800 Euro verhängt werden kann, wenn ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Der EuGH sollte nun über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.

Das Urteil fiel eindeutig aus: Aus der Verordnung leite sich "offensichtlich" ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen.

Lastwagenfahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Diese kann aber verkürzt werden. Dadurch ist eine Pause von mindestens 45 Stunden am Stück nur alle zwei Wochen nötig. Tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden sowie verkürzte wöchentliche Ruhezeiten können hingegen weiter im Fahrzeug verbracht werden, wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind.

(APA/sda/dpa)

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