Warum die Digitale Vignette nach dem Kauf nicht sofort gültig ist

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Die Digitale Vignette findet immer mehr Abnehmer. Wer sie online kauft, muss 17 Tage verstreichen lassen, bis sie gültig ist.

Ende Jänner 2019 endet das Vignettenjahr 2018. In der Folge ist ab 1. Februar nur mehr die Klebevignette 2019 in Zitronengelb oder die Digitale Vignette gültig. Um an diesem Tag in Besitz einer gültigen Digitalvignette zu sein, darf man als Autobesitzer den Stichtag 14. Jänner nicht übersehen.

"Weil man erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf die Digitale Vignette verwenden kann, ist dieser Tag ein wichtiger Termin", erklärt Asfinag-Geschäftsführerin Ursula Zechner. Warum das so ist, liegt im Konsumentenschutzgesetz begründet. Nach dessen Regeln kann man 14 Tage von einem Online-Kauf zurücktreten. Inklusive dem Postweg ergibt das dann die 17 Tage Vorlaufzeit. Andernfalls könnte ganz schlaue Autobesitzer 14 Tage mit der Vignette fahren und dann vom Kauf zurücktreten. Ist man jedoch Unternehmer, gilt diese Frist nicht.

Diese Regelung gilt nicht für Unternehmen.

Wer bis zum 14.1.2019 die Digitale Vignette im Web oder über die App kauft, kann laut Asfinag sicher gehen, ohne Probleme ab 1. Februar 2019 die Autobahnen und Schnellstraßen zu benützen.

Die Digitale Vignette liegt im Trend. Bei den Verkaufszahlen verzeichnet die Asfinag bislang im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 15 Prozent. Zudem kann man seit heuer auch ein Abo-Service aktivieren, mit dem die Gültigkeit Jahresvignette automatisch verlängert werden kann. Die Kunden erhalten dann jedes Jahr und fristgerecht die Jahresvignette.

(red./herbas)


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