Neugründung des ORF – jetzt!

Neugruendung ndash jetzt
Neugruendung ndash jetzt(c) APA (Harald Schneider)
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Ärger hätte es nicht kommen können: Die Parteien werden noch Mitte der Woche im Parlament ein neues Rundfunkgesetz beschließen und damit den ORF wieder der Regierungs- und Parteienwillkürunterwerfen.

Vor fast einem halben Jahrhundert kam es in Österreich zu einem einmaligen Demokratiesprung: dem Rundfunk-Volksbegehren 1964. Damals haben die unabhängigen Zeitungen (Parteizeitungen gab es noch in Hülle und Fülle) eine Aktion gestartet, um den Österreichischen Rundfunk (das alte Radio und das junge Fernsehen) aus der Leibeigenschaft der Parteien zu befreien. Das Ziel lautete, „den Rundfunk durch ein Gesetz aus der Tagespolitik und den jeweils herrschenden politischen Verhältnissen herauszuhalten“ und seine Unabhängigkeit zu garantieren. 832.353 Österreicher unterzeichneten das erste Volksbegehren der Zweiten Republik und leiteten eine neue Rundfunkära ein.

45 Jahre später hat – am Beginn des vergangenen Jahres – die überparteilichen Aktion „Rettet den ORF“, die von zehn renommierten Zeitungen, darunter auch „Die Presse“, unterstützt wurde, gemeinsam mit der hausinternen Aktivistengruppe „SOS ORF“ und einigen NGOs gerade noch verhindert, dass der Österreichische Rundfunk neuerlich in die Fänge von Regierung und Parteien geriet. Die Regierung blies ihre Attacke ab. Aber nicht um sie zu vergessen, sondern um eine günstigere Gelegenheit abzuwarten.

Jetzt ist es so weit. Angesichts einer ermüdeten Öffentlichkeit („Wurscht, es sind ohnehin viele andere deutschsprachige Sender zu haben“), einer Verlegerschaft mit anderen Interessen (eigenen Sender und Filetierungsgelüsten), bösartiger, streckenweise erfolgloser Privatsender und einer schweigenden Kunst- und Kulturszene sieht die Regierung die Jahrhundertchance gekommen, das Rad der Geschichte endlich wieder zurückzudrehen.

Die totale Staatsaufsicht. Unter dem Vorwand, EU-Regeln gerecht werden zu müssen, werden eine neue Behörde und eine neue Bürokratie geschaffen, durch die der ORF politisch und wirtschaftlich dem totalen Zugriff der Politik ausgeliefert wird: Die bisherige (unglückselige) Parteienstruktur in Stiftungs- und Publikumsrat bleibt erhalten. Weil das aber offenbar nicht genügt, wird eine staatliche Regierungsbehörde (KommAustria) darübergestülpt, die die vollständige Kontrolle über den ORF übernimmt.

Eine unternehmensferne, von den Parteien nach dem Proporz ausgewählte und auf sechs (!) Jahre bestellte Gruppe aus Juristen kann dann die Entscheidungen der ORF-Organe aufheben oder diese überhaupt abberufen (politische Abhängigkeit), sie entscheidet über Höhe und Zeitpunkt der Anpassung der Programmentgelte (wirtschaftliche Abhängigkeit). Sie überprüft die Qualitätssicherung, genehmigt neue Programmangebote, z.B. Spartenprogramme im Bereich Information und Kultur. Und sie beurteilt das sogenannte marktkonforme Verhalten des ORF (programmliche Abhängigkeit).

Und da tut die Opposition auch noch mit.

Dazu kommt, dass das frivole Spiel mit Ankündigungen und Aufschüben, Unterstellungen und Gerüchten zu einer Verunsicherung der Mitarbeiter geführt hat, die natürlich auch auf das Produkt und die Kreativität abfärbt. Selbst die überzeugtesten ORFler nehmen den Satz „Jetzt ist der ORF am Ende“ nahezu widerstandslos hin. Nur allzu verständlich, dass das Betriebsklima tiefgefroren ist. Der Betriebsrat und die hausinterne „SOS ORF“ sitzen verwirrt in ihren Kämmerlein, die Luft des Widerstands ist längst dahin.

Solange die Regierung und die Parteien im ORF nur die Orgel sehen, die ihre Vorschläge, Wünsche, Konflikte und Initiativen hinausbläst, solange die Parteien die Sekunden zählen und bei jedem Redakteur nachdenken, welche politische Gesinnung er wohl haben könnte, so lange wird in Österreich nicht ernsthaft über Sinn und Aufgabe eines öffentlich rechtlichen Rundfunks diskutiert und diese definiert werden.

Da braucht man über Führungsmannschaften erst gar nicht zu reden, denn bei diesem Klima und dem neuen Gesetz hat sowieso keine eine Chance.


Raus aus dem ORF! Als dieser Tage die Meldung durch die Medien ging, eine Partei (die ÖVP) würde sich aus den ÖBB zurückziehen, da meinten unverbrüchliche Optimisten: Genau das wäre das Rezept für den Österreichischen Rundfunk. Die Regierung und die Parteien gehen aus dem ORF mit dem Ziel, ihn neu zu gründen und seine politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht nur gesetzlich zu garantieren.

Das Herzstück dieser Reform müsste lauten: Die Mitglieder des obersten Organs des ORF – des Stiftungsrates – werden vom Bundespräsidenten nach öffentlicher Ausschreibung und mit öffentlicher Begründung ernannt, die Bundesregierung und die Konferenz der Landeshauptleute können jeweils nur mehr einen Vertreter nominieren.

Die politischen Parteien, ihre Unter- und Nebenorganisationen sowie Interessenvertretungen sind von der Nominierung von Mitgliedern explizit ausgeschlossen. Daher dürfen politische Mandatare, auch ehemalige (Schutzfrist fünf Jahre), dem Stiftungsrat ebenso wenig angehören wie Angestellte von Parteien und ihren Organisationen. Einrichtungen und Organe, die von der Regierung mehrheitlich oder teilweise bestellt sind, haben kein Mitspracherecht. Dieser Stiftungsrat hat das absolute Hoheitsrecht über Programmplanung und Finanzen. Die journalistische Unabhängigkeit und die Medienfreiheit garantiert ein Verfassungsgesetz. Die Kontrolle üben unabhängige Wirtschaftsprüfer und der Rechnungshof aus.

Der neue Rahmenplan. Und so könnten die neuen „Spielregeln für einen neuen ORF“ im Detail aussehen:

1.Politische Unabhängigkeit.Der ORF ist in seiner Gesamtheit unabhängig. Die Mitwirkung der Politik wird auf ein Minimum reduziert. Jährlich ist ein Bericht des Generalintendanten über politische Interventionen zu veröffentlichen.

2.Wirtschaftliche Unabhängigkeit. Verbindliche jährliche Anpassung der Gebühren an die Veränderungen des Verbraucherpreisindex. Staatlich festgelegte Gebührenbefreiungen sind von der Republik zu 100 Prozent zu ersetzen. Der vom Staat zusätzlich zur Rundfunkgebühr eingehobene Kunstförderungsbeitrag ist in einen Fonds zur Finanzierung von qualitätvollen Film- und Fernsehproduktionen zur Stärkung der österreichischen Identität sowie zur Erhaltung des Radio-Symphonieorchesters einzubringen. Die derzeit geltenden Sponsoring- und Werbebestimmungen bleiben aufrecht. Lokale Werbung (fünf Minuten) wird in den TV-Regionalprogrammen zusätzlich möglich. Das Internet steht als Werbefläche in ausreichendem Maße zur Verfügung.

3. Das Programmangebot. Der ORF erfüllt seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag im Rahmen seiner Radio-, Fernseh- und Onlineangebote (!). Diese bestehen aus drei nationalen (Ö1, Ö3 und FM4) und neun regionalen Radioprogrammen, aus mindestens zwei Fernsehkanälen sowie aus ORF Online.

Die Struktur der beiden Fernsehprogramme ist so zu gestalten, dass zur Hauptsendezeit zumindest ein eindeutig öffentlich-rechtliches Programm angeboten wird. Ein unverschlüsseltes Radio- und ein unverschlüsseltes Fernsehprogramm sind über Satellit zu verbreiten. Spartenkanäle wie TW1 sind möglich, auch mit Medienpartnern.


4. De facto unveräußerlich. Der ORF ist eine selbstständige Körperschaft, die ohne Zustimmung von drei Viertel der Nationalratsabgeordneten und ohne die einhellige Zustimmung der Konferenz der Landeshauptleute weder als Ganzes noch zum Teil veräußert werden darf.

5. Der Bundespräsident bestellt die Gremien. Die Bestellung des Stiftungsrates und des Publikumsrates erfolgt durch den Bundespräsidenten (nicht wie bisher durch die Bundesregierung) auf Basis öffentlicher Ausschreibungen. Die Kandidatenliste ist zu veröffentlichen, die Ernennungen sind zu begründen. Die Mitglieder der Gremien können im Zeitraum, für den sie bestellt sind, nicht abberufen werden – auch nicht aufgrund von parlamentarischen Wahlen.

6.Der Stiftungsrat bestellt den Generalintendanten. Die Bestellung des Generalintendanten (nicht Generaldirektors!) erfolgt auf der Basis einer internationalen Ausschreibung, des Gutachtens internationaler Experten und eines öffentlichen Hearings durch den Stiftungsrat. Bei der Wahl des Generalintendanten haben Vertreter der Belegschaft kein Stimmrecht. Der Generalintendant kann bei erwiesener Unfähigkeit oder bei Gefahr in Verzug (dramatischer Quoteneinbruch, finanzielle Fehlhandlungen, Nichteinhaltung des Budgets, Bevorzugung einer bestimmten politischen Partei etc.) jederzeit mit Zweidrittelmehrheit im Stiftungsrat abgelöst werden.

Personalentscheidungen unterliegen grundsätzlich der geheimen Wahl.

7. Der Generalintendant bestellt die Geschäftsführung (zwei Intendanten, ein Direktor). Der GI (Alleingeschäftsführer) bestellt in Eigenverantwortung den Informationsintendanten, den Programmintendanten, den Strukturdirektor, weiters den Generalsekretär und die neun Landesintendanten auf der Basis einer internationalen Ausschreibung. Nach Information durch den Generalintendanten kann der Stiftungsrat dieses Team nur in seiner Gesamtheit mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder ablehnen. Der GI hat aber kein Weisungsrecht in Programm- und Inhaltsfragen. Ein Fünftel der Rundfunkteilnehmer kann ein Ablöseverfahren gegen die Geschäftsführung einleiten.

Zur Zusammensetzung des Stiftungsrates (17 statt wie bisher 35 Mitglieder): Ein Mitglied nominiert die Bundesregierung. Ein Mitglied nominiert die Konferenz der Landeshauptleute (einstimmiger Beschluss). Je ein Mitglied kommt aus den zwölf Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kunst, Kultur, Film-, TV und Musikwirtschaft, Religion, Sport, Konsumenten, Jugend, Ältere Menschen, Umweltschutz und humanitäre NGOs. Drei Mitglieder entsenden die Mitarbeiter des ORF, und zwar den Obmann des Zentralbetriebsrates und zwei von der Belegschaft direkt gewählte Personen.

Dem Publikumsrat (36 statt bisher 35 Mitglieder) gehören zum einen die zwölf einzelnen Bereichen zugeordneten Stiftungsräte an (siehe oben). Je ein Mitglied nominieren die Sozialpartner WKO, AK, LWK und ÖGB, die Bildungseinrichtungen der im Nationalrat vertretenen Parteien, die Industriellenvereinigung, die Kammer der Freien Berufe, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die katholische und die evangelische Kirche, die islamische Glaubensgemeinschaft (letztere drei nur, falls sie nicht im Stiftungsrat vertreten sind). Sieben weitere Mitglieder vertreten folgende Bereiche: Behinderte, Eltern, Familien, Hochschulen, Touristik, Migranten und Volksgruppen. Drei Mitglieder werden von der ORF-Belegschaft gewählt.
Rüsten für den Tag danach. Es ist ein eigenartiges Klima der Lethargie, in dem die Öffentlichkeit der Machtergreifung durch Regierung und Parteien beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuschaut oder wegschaut. Dabei geht es hier nicht um ein Wirtschaftsunternehmen, sondern um ein Kulturinstitut der österreichischen Identität. Wenn das beschädigt wird, ist es irreparabel dahin.

Daher sollten die Intellektuellen, die Künstler, die Kulturschaffenden, die Demokraten, alle, die gute österreichische Programme in Radio, Fernsehen sowie im Internet fordern und auf objektive, unparteiische Informationen Wert legen, schon am Tag nach dem Schandakt im Parlament mit einer umfassenden Diskussion über die Aufgabe eines österreichischen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks reagieren – wenn es dann nicht schon zu spät ist.

Mein Vorschlag ist sicher nicht das „Gelbe vom Ei“, könnte aber eine gute Basis sein. Gerd Bacher sagte einmal zu einem Politiker, der sich einbildete, von Medien etwas zu verstehen: „Du verwechselst ja eine Radiwurzn (dicke schwarze Rettichknolle, Anm.) mit einem Mikrofon!“ Derzeit sind beängstigend viele Mikrofonverwechsler unterwegs.

Kurt Bergmann war im ORF Generalsekretär, Landesintendant in Niederösterreich und in der Steiermark sowie Mitglied des Kuratoriums und des Stiftungsrates. Er war Abgeordneter der ÖVP zum Nationalrat, Kultursprecher, Demokratiesprecher und politischer Direktor des VP-Parlamentsklubs.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2010)

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