Europas Fleckerlteppich der Verbotsregeln

Eine einheitliche Linie der EU-Staaten ist Zukunftsmusik. Vorerst kocht jedes Land seine eigene Suppe.

Wien (red.). Allein ist Österreich mit seiner Diskussion um ein Rauchverbot nicht in Europa – und auch nicht mit seiner überaus komplizierten und unklaren Lösung. Der Kontinent ist durchzogen mit unterschiedlichen Verbotsregelungen, von extrem scharf bis augenzwinkernd liberal.

Den Trend zu scharfen, klaren Regelungen führt das Nichtraucher-Musterland Irland an. Dort herrscht seit 2004 ein strenges Rauchverbot in Pubs, Restaurants öffentlichen Gebäuden – und auf dem Arbeitsplatz. Verstöße werden mit Strafen von bis zu 3000 Euro geahndet.

Ähnlich strikte Regelungen haben in den vergangenen Jahren auch Großbritannien, Norwegen, Belgien, die Türkei, Frankreich und Italien erlassen. Argumentiert wurden diese Rauchverbote vor allem mit den hohen Kosten für das Gesundheitssystem, die durch die Folgen des Aktiv- und Passivrauchens entstehen. Eine Studie in Italien bezifferte den Rückgang von Herzinfarkten ein Jahr nach Start des allgemeinen Rauchverbotes mit rund elf Prozent.

Am ehesten ist das Rauchen in Restaurants und Bars noch im Osten Europas gestattet: In Rumänien und Bulgarien werden die wenigen Rauchverbotsregeln, die es dort gibt, kaum exekutiert.

Einen Mittelweg geht inzwischen die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten: In ihnen herrscht zwar ein generelles Rauchverbot, das aber durch bestimmte Ausnahmen durchbrochen wird. In den meisten Fällen geht es dabei um besonders kleine Lokale, die von Verbotsregeln ausgenommen sind, sowie um große Lokale, die eigene, hermetisch abgeriegelte Raucherzonen mit ausgeklügelten Abluftsystemen eingerichtet haben.

EU-Regeln unwahrscheinlich

Entsprechend eingeschränkte Nichtraucherregeln haben etwa Portugal, Spanien, Griechenland, Polen, die Slowakei oder die Niederlande – in Letzteren führt das zu der skurrilen Situation, dass in den Amsterdamer Coffeeshops zwar das dort erworbene Marihuana geraucht werden darf, nicht jedoch normale Tabakzigaretten. In Deutschland und der Schweiz ist die Einrichtung von Rauchverboten Sache der Bundesländer (bzw. Kantone) und damit auch innerstaatlich unterschiedlich geregelt.

Dass es, wie sich die österreichische Politik erhofft, bald zu einer EU-weiten Einheitsregelung kommen wird, ist übrigens sehr unwahrscheinlich: Denn die europäische Kommission hat keine Kompetenz, eine derartige Regel zu erlassen. Daher müsste ein für alle 27 Mitgliedstaaten verbindliches Rauchverbot von allen Gesundheitsministern beschlossen werden – was angesichts der unterschiedlichen Vorstellungen vom Nichtraucherschutz aber unwahrscheinlich ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2010)


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