"Moschee baba"-Spiel: FPÖ bringt Copyright-Klage ein

AntiMinarettSpiel Gruene erstatteten weitere
AntiMinarettSpiel Gruene erstatteten weitere(c) Screenshot
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Das umstrittene Anti-Minarett-Spiel der steirischen FPÖ ist trotz Verbots auf zwei Websites aufgetaucht. Die Grünen zeigen die Betreiber der Websites an. Die FPÖ spricht von Daten-Diebstahl.

Die steirische FPÖ hat sich von der neuerlichen Veröffentlichung des Online-Spiels "Moschee-Baba" distanziert. Man werde gegen den Missbrauch des Copyrights klagen, kündigte Landeschef Gerhard Kurzmann am Montag an. Auch der Schweizer Werber Alexander Segert, der das Spiel für die FPÖ entwickelt hat, hat eine Klage eingebracht.

Das Anti-Minarett-Spiel war in der Vorwoche von der FPÖ online gestellt und aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Gerichts wieder vom Netz genommen worden. Am Wochenende wurde es auf der als neonazistisch eingestuften und auf einem US-amerikanischen Server liegenden Homepage "Alpen-Donau" veröffentlicht. Auch auf einer zweiten Seite ist das Spiel zu finden.

Das sei ein klarer Fall von Daten-Diebstahl, sagte Kurzmann: "Von uns wurde das Spiel an keine dritte Person weitergegeben". Gleichzeitig zeige der Vorfall jedoch, "wohin Verbote und Meinungsunterdrückung" führten - das Aufleben von rechtsextremistischen Gruppierungen hätten sich SPÖ und ÖVP selbst zuzuschreiben. Kurzmann kritisierte erneut die einstweilige Verfügung gegen das Spiel: "Durch die falsche Berichterstattung und die politische Hetzjagd wurde die österreichische Justiz veranlasst, das Spiel zu zensurieren".

Anzeige der Grünen

Die steirischen Grünen erstatteten indes wegen des Wieder-Auftauchens des Spiels weitere Anzeigen. Die Anzeigen richten sich gegen die Betreiber der beiden betroffenen Websites wegen des Verdachtes der Verhetzung und der Herabwürdigung religiöser Lehren. Die FPÖ wurde von den Grünen ein zweites Mal angezeigt - diesmal wegen Verdachts der Anstiftung und Beihilfe zur Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren. "Entweder das Spiel wurde weitergegeben, um die einstweilige Verfügung zu umgehen, oder die Seite wurde gehackt", so die Begründung des Klubjuristen der steirischen Grünen.

Nach Ansicht von IT-Experten ist es technisch möglich, eine Flash-Anwendung wie "Moschee-Baba" eigenmächtig zu kapern, je nachdem, wie gut die Anwendung auf dem Server geschützt war.

(APA)

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