Die neue Rolle des Öffentlich-Rechtlichen: Wofür werden wir in Zukunft Gebühren bezahlen?

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Wie werden wir selbst zu den Inhalten beitragen?

Die Antwort auf die erste Frage wird gerade ausverhandelt. Ist sie doch Teil von intensiv zwischen
privaten Medienunternehmen und öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geführten Verteilungskämpfen.
Es geht um genau jene Rundfunkgebühren, mit welchen die Staatsbürger Programminhalte finanzieren.
Der Standpunkt der Privaten lautet in etwa: Das Betätigungsfeld der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz
gehört genauestens definiert und beschränkt. Außerdem könnten öffentlich-rechtliche Inhalte punktuell auch in kommerziellem Umfeld stattfinden.
Dabei ist gar nicht so eindeutig, was das eigentlich wirklich ist: „öffentlich-rechtlich“. Noch unklarer
ist, wie die Beitragszahler selbst das Programm künftig mitgestalten werden. Wie Partizipation – wenn auch
in klassischen Medienkanälen – aussehen kann, zeigt etwa das Wiener Community TV Okto (www.okto.tv) seit einigen Jahren. Beteiligungsversuche unternimmt der ORF derzeit vor allem im Unterhaltungssegment – etwa für sein Casting-Format „Helden von morgen“. (http://www.facebook.com/HELDENVONMORGEN)

Also ausgerechnet mit jenen Programminhalten, von denen sich die private Konkurrenz gestört fühlt. Das Medienverhalten der jungen Zielgruppe spiegelt sich darin jedenfalls. Stichwort: Multi-Channel. Die User tauschen sich während der Sendung via Facebook aus und interagieren. Dabei geht es dem ORF nicht ausschließlich um inhaltliche Partizipation, sondern darum, junge und werblich relevante Zielgruppen an sich zu binden.

Unumstritten ist, dass sich auch Institutionen wie ORF, ARD, ZDF oder BBC dem medialen Umbruch nicht entziehen können. Dass also neben dem freien Medienmarkt auch der geschützte öffentliche Bereich Veränderungen unterliegt.

Was aber den „public value“ ausmacht, erforschen Letztere in aufwändigen Studien allein schon, weil sie sich und ihre Gebühren rechtzufertigen haben. Übersetzen lässt sich der in Großbritannien geprägte Begriff in etwa mit dem „Mehrwert eines Programms für die Öffentlichkeit“. Dabei stellen sich etwa Fragen, ob es rechtens ist, dass etwa die britische, durch Gebühren finanzierte Sendeanstalt BBC Nachrichten-Apps anbietet – oder ob dadurch der Wettbewerb der privaten Konkurrenz verzerrt wird?

Aus Großbritannien kommt auch eines der spannendsten öffentlich-rechtlichen Web 2.0-Vorreiterprojekte: In Zusammenarbeit mit dem British Museum hat die BBC bis Spätherbst nicht weniger als die „History of The World“ erzählt – anhand von 100 Objekten aus dem Bestand des Nationalmuseums. 99 Objekte waren von den Museumskuratoren vorgegeben. Kampagnenartig wurde das 100. Objekt von den BBC-Usern ermittelt.
http://www.bbc.co.uk/ahistoryoftheworld/

Eine verkürzte und allgemeine, aber aufschlussreiche Argumentation dessen, was „Public Value“ ausmachen kann, findet sich unter http://zukunft.orf.at/ – dargeboten von mehr oder weniger bekannten ORF-Gesichtern. Unabhängiger hat sich ein eigenes Forschungsteam des Institut für Journalismus der FH Wien dem Thema gewidmet - http://www.public-value.at/team.

Lesenswert, um tiefer in den Diskurs einzutauchen: „Wert über Gebührt“, der Public-Value-Bericht 2009/2010 des ORF sowie so mancher Beitrag unter http://www.public-value.at/hot


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