Politiker vor Gericht
Von Olah über Kreisky bis Schaden
Salzburgs Bürgermeister Schaden ist der jüngste Fall in der Reihe verurteilter Politiker - aber freilich nicht der erste. Ein Rückblick auf (ehemalige) Politgrößen auf der Anklagebank.

Im dritten Prozess rund um den Salzburger Finanzskandal standen sieben Angeklagte vor Gericht - und alle sieben wurden (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen, darunter der amtierende Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ). Der Senat sah bei allen das Verbrechen der Untreue bzw. der Beteiligung zur Untreue als erwiesen an. Sie sollen durch ihr Handeln im Jahr 2007 wissentlich "dem Land Salzburg einen Schaden von mindestens drei Millionen Euro zugefügt haben", urteilte die Richterin. Die Stadt Salzburg hatte sechs negativ bewertete Zinstauschgeschäfte ohne finanzielle Gegenleistung an das Land übertragen. Schaden ist freilich nicht der erste (Ex-)Politiker, der vor Gericht stand und schuldig gesprochen wurde. Ein Überblick über die Verurteilten der Zweiten Republik.
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Franz Olah, der ehemals starke Mann der SPÖ, musste 1969 ins Gefängnis: Der frühere Innenminister und ÖGB-Präsident war zu einem Jahr schwerem Kerker wegen widmungswidriger Verwendung von Gewerkschaftsgeld verurteilt worden. Es ging um die finanzielle Unterstützung der "Kronen Zeitung" und der FPÖ.
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Altkanzler Bruno Kreisky wurde 1989 mit einer bedingten Geldstrafe belangt, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte.
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Der ehemalige SP-Vizekanzler und -Finanzminister, musste wegen falscher Zeugenaussage im Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet rund 65.400 Euro) zahlen.
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Fred Sinowatz, von 1983 bis 1986 Bundeskanzler, wurde 1992 rechtskräftig durch die Bestätigung des Obersten Gerichtshofs wegen falscher Zeugenaussage verurteilt. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro). Der Fall datiert in das Jahr 1985 zurück, als der damalige SPÖ-Bundesparteivorsitzende im burgenländischen Landesparteivorstand angekündigt hatte, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die "braune Vergangenheit" des ÖVP-Präsidentschaftskandidaten und späteren Bundespräsidenten Kurt Waldheim aufmerksam machen.

Leopold Gratz, Exaußenminister, wurde 1993 durch Bestätigung des Oberlandesgerichts Wien wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre zu 450.000 Schilling (32.703 Euro) Strafe verurteilt.
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Der ehemalige Innenminister wurde 1993 rechtskräftig bedingt zu neun Monaten wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre verurteilt.
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Peter Rosenstingl, ehemaliger freiheitlicher Nationalratsabgeordneter, wurde 2001 mit der Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue verurteilt. Der Niederösterreicher hatte Parteigeld veruntreut und setzte sich 1998, ehe der Fall aufflog, nach Brasilien ab. 1999 wurde er nach Österreich ausgeliefert.
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Der Ex-Nationalratsabgeordnete der FPÖ wurde 2006 wegen NS-Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte in Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert.
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Peter Westenthaler wurde 2009 vom Wiener Oberlandesgericht zu sechs Monaten bedingt wegen Falschaussage verurteilt. Es ging dabei um seine Aussage im Prozess um die Prügelaffäre am Wahlabend 2006: Ein Leibwächter war gegen den Sprecher der damaligen Justizministerin Karin Gastinger vorgegangen. Im Jänner 2017 fasste der frühere BZÖ-Chef zweieinhalb Jahre teilbedingt wegen Untreue aus - u.a. für eine verdeckte 300.000 Euro-Spende der Lotterien im Wahljahr 2006. Westenthaler bestreitet die Vorwürfe und meldete Berufung an.
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Susanne Winter wurde 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt. Anlass waren Aussagen im Grazer Wahlkampf über den Propheten Mohammed.
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Der frühere Kärntner VP-Chef ist im Oktober im Zuge des Birnbacher-Prozesses in Klagenfurt zu fünfeinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sowohl sein Anwalt als auch der Ankläger legten Berufung ein. 2014 schickte der OGH Martinz letztlich wegen Untreue für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Martinz hatte einem Steuerberater gemeinsam mit dem verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider ein Millionenhonorar zugeschanzt, das teilweise an ÖVP und BZÖ weiterfließen sollte. Der 2008 verstorbene Haider konnte nicht mehr belangt werden. Martinz musste zwei Drittel der Strafe abbüßen (einen Teil davon mit Fußfessel) und ist seit Jänner 2017 wieder ein freier Mann.
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Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch ist im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Wien wegen Bestechlichkeit zu sieben Monate bedingter Haft und einer Geldstrafe von 67.500 Euro rechtskräftig verurteilt worden. Es ist schon die dritte Entscheidung in der "Part of the game"-Affäre: Im ersten Prozess war Scheuch zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden.
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Nach zwei Jahren der Ermittlungsarbeit wurde die einstige politische Führung Kärntens fast geschlossen angeklagt: Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler musste sich ebenso wegen Untreue vor Gericht verantworten, wie die früheren Landesräte Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie der Kurzzeit-BZÖ-Obmann Stefan Petzner. Im März 2014 erhielten alle vier Geld- bzw. bedingte Haftstrafen. Dörfler und Scheuch meldeten Berufung an. (Am Bild: Petzner, Dörfler, Scheuch und Dobernig)
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Ewald Stadler ist im Nötigungs-Prozess im Zusammenhang mit den sogenannten "Wehrsport"-Fotos von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Nötigung und falscher Zeugenaussage zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Diese wird auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zu nur neun Monaten bedingt wurde der Zweitangeklagte und Stadler-Mitarbeiter Robert Stenzl verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
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Wegen Verhetzung ist der frühere FPÖ-Abgeordnete Werner Königshofer am Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe in der Höhe von 800 Euro verurteilt worden. Dem aus der Partei ausgeschlossenen Tiroler wurde vorgeworfen, durch einen Artikel mit Angriffen auf Muslime ("Tirol oder Türol") auf seiner Homepage ethnisch-religiöse Gruppen herabgesetzt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Der Oberste Gerichtshof verurteilte den früheren VP-Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft. Er erachtete es als erwiesen, dass er sich gegenüber zwei als Lobbyisten getarnten Journalisten im Europäischen Parlament zur entgeltlichen Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung bereit erklärt hatte.
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Um Parteienfinanzierung in Richtung FPÖ, BZÖ und ÖVP geht es in der nach wie vor nicht ausgestandenen Telekom-Affäre. Wegen einer 600.000 Euro-Zahlung zugunsten der FPÖ fasste 2016 der frühere Parteiwerber Gernot Rumpold (Bild) Monate teilbedingt aus. Der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Bernd Schönegger erhielt neun Monate bedingt wegen einer 120.000 Euro-Zahlung. Er ging in Berufung - das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Ermittlungen gegen VP-Klubchef Reinhold Lopatka, Ex-Parteichef Wilhelm Molterer und die ÖVP selbst wurden eingestellt.
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