Neusiedler-See-Verordnung

Doskozil lässt die Wiener wieder an ihr Meer

CORONAVIRUS: BURGENLAND - NEUSIEDLER SEE-VERORDNUNG / SEEBAD PODERSDORF
CORONAVIRUS: BURGENLAND - NEUSIEDLER SEE-VERORDNUNG / SEEBAD PODERSDORF(c) APA/MARIO MICHLITS (MARIO MICHLITS)
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Ab 1. Mai ist wieder das uneingeschränktes Betreten von Seebädern am Neusiedler See möglich. Aufgrund sinkender Infektionszahlen gebe es vorerst keine neue Verordnung, so Doskozil.

Jene Verordnung, die infolge der Coronakrise das Betreten von Seebädern im Burgenland limitiert, läuft am 30. April vorerst ersatzlos aus. Ab 1. Mai sei ein uneingeschränktes Betreten möglich, teilte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung mit. Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen werde es vorerst keine neue Verordnung geben, so Doskozil.

Damit folge das Burgenland seiner Strategie der schrittweisen Lockerung von Beschränkungen. Die am 16. April kundgemachte, auch als "Neusiedler See-Verordnung" bezeichnete Vorschrift hatte das Betreten von Seebädern, Stegen, Seehütten und Hafenanlagen im Burgenland bis auf Ausnahmen verboten. Dass Menschen mit Wohnsitz in bis zu höchstens 15 Kilometern Entfernung vom Verbot ausgenommen wurden, hatte für Kritik gesorgt.

Er verlasse sich darauf, "dass die Besucherinnen und Besucher sich an das vom Bund vorgegebene ,Social Distancing' halten und verantwortungsvoll mit der Öffnung umgehen", betonte Doskozil. Das Land habe bisher alle Lockerungsschritte mit Sorgfalt und Bedacht gesetzt. Im Umgang damit sei jetzt das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen gefordert.

"Wir sind uns dessen bewusst, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und es - abhängig von der weiteren Entwicklung der Coronavirus-Krise - durchaus möglich ist, dass wir den Zugang bei Bedarf wieder reglementieren müssen", so der Landeshauptmann. Die weiteren Maßnahmen im Burgenland würden je nach Entwicklung und unter Beobachtung der Schritte auf Bundesebene festgelegt.

(APA)

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