Wirtschaftsbund: Gesetz gegen teure „Wahlzuckerl"

Wirtschaftsbund Gesetz gegen teure
Wirtschaftsbund Gesetz gegen teure(c) FABRY Clemens
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Vorstoß von Generalsekretär Haubner: Ein neuer „Schulden-Check" für Anträge soll Kostenexplosion verhindern.

[WIEN] Die „Wahlzuckerl" vor der Nationalratswahl 2008 seien Österreich „teuer zu stehen gekommen". Der Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Peter Haubner, spielt damit auf die Abschaffung der Studiengebühren auf Druck von SPÖ-Chef Werner Faymann, auf die Ausweitung der Hacklerpensionen und die außertourliche Erhöhung der Pensionen an. All das wurde am 24. September 2008, nur wenige Tage vor der Wahl, beschlossen. „Da sind wir gebrannte Kinder", betont Haubner, der auch Vizechef des ÖVP-Parlamentsklubs ist, im Gespräch mit der „Presse".

Daher fordert der ÖVP-Wirtschaftsbund nun möglichst rasch einen verschärften „Schulden-Check" für neue Gesetzesanträge. Damit soll vermieden werden, dass es kurz vor der nächsten Nationalratswahl 2013 erneut zu kostspieligen Vorhaben kommt, die erst recht wieder höhere Schulden zur Folge haben.

Schon derzeit ist vorgeschrieben, dass die Höhe der Kosten, die durch eine neue gesetzliche Regelung entstehen, und deren künftige Entwicklung in einer Gesetzesvorlage angeführt werden müssen. Im Vorblatt muss unter anderem angegeben werden, welche sozialen Auswirkungen ein bestimmtes neues Gesetz hat.
Künftig soll nach den Vorstellungen des Wirtschaftsbundes eine Ausweitung dieser Regelung verankert werden. Demnach müsste in den jeweiligen Gesetzen auch ausdrücklich angeführt werden, welche Auswirkungen auf die Staatsverschuldung die neue Maßnahme hat. Dieser Schulden-Check soll das Kostenbewusstsein erhöhen.

Sonst Ausgleichsmaßnahmen

Damit aber noch nicht genug: Die Neuregelung müsse konkret auch beinhalten, dass im Falle von Mehrausgaben andere Maßnahmen, also Einsparungen, getroffen werden, damit unter dem Strich keine Mehrbelastungen für das Budget entstehen. „Die Zeit des Verteilens ist vorbei", bekräftigt Haubner.

Konkret müsse dafür das geltende Bundeshaushaltsgesetz ergänzt werden sowie die damit zusammenhängenden Richtlinien des Finanzministeriums. Für den Wirtschaftsbund-Generalsekretär schließt ein derartiger Schulden-Check allerdings nicht nur die Auswirkungen neuer Gesetze auf das Budget und die Verschuldung des Bundes ein.

Hürde gegen das Abwälzen von Kosten

Es müssten auch die finanziellen Folgen für die Haushalte der anderen Gebietskörperschaften, also von Ländern und Gemeinden, berücksichtigt werden. Damit soll vermieden werden, dass der Nationalrat neue Gesetze oder Ermächtigungen beschließt und Kosten auf andere abwälzt. Haubner verweist darauf, dass zuletzt etwa der Präsident des Gemeindebundes, Helmut Mödlhammer, über eine neue Verordnung für Eisenbahnkreuzungen gestöhnt habe. Denn diese belaste die Kommunen in Summe längerfristig mit hunderten Millionen Euro zusätzlich.
Auch eine Umgehung des Schulden-Checks soll vermieden werden. Das bedeutet konkret, auch Initiativanträge, die von den Parteien direkt im Parlament und nicht von der Bundesregierung via Ministerrat eingebracht werden, müssten unter die verschärfte Schuldenregelung fallen. Zur Prüfung soll ein Legislativer Dienst im Hohen Haus eingerichtet werden. Für Haubner wäre das aus zwei Gründen sinnvoll. „Populistische Anträge" der Opposition, die hohe Mehrkosten zur Folge haben, würden sofort entlarvt. Außerdem würde das die „Arbeit des Parlaments stärken".

Damit die Neuregelung ab Anfang kommenden Jahres zum Tragen kommt, sollte der Schulden-Check im Herbst gemeinsam mit dem Budget 2013, das in der zweiten Oktoberhälfte dem Parlament vorgelegt wird, beraten werden. Über die Punktation des Wirtschaftsbundes werde man jetzt einmal in der ÖVP beraten.
Die Verhandlungen über das Budget 2013 sind auf Beamtenebene bereits im Laufen. Die rot-schwarze Regierung will die Verschuldung gemäß ihrem heuer im März beschlossenen Finanzpfad für den Bund im kommenden Jahr auf 2,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts senken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2012)

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