Erwin Pröll in der „Grauzone“ – mit Fans aus allen Lagern

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Auch prominente Ex-SPÖler im Komitee für Wiederwahl des ÖVP-Landeshauptmanns. Etwa Emil Schabl, roter Ex-Landesrat in St. Pölten.

Wien/Gr. Erwin Pröll hat viele Freunde – auch in SPÖ-Kreisen. Neben Größen aus dem Raiffeisen-Reich wie Ex-General Christian Konrad und dem Obmann der NÖ-Wien-Holding, Erwin Hameseder, haben sich dem Personenkomitee „Initiative Niederösterreich“, das Prölls Wiederwahl als Landeshauptmann bei der Landtagswahl am 3.März unterstützt, unter anderen auch „bekennende Sozialdemokraten“ angeschlossen.

Darunter etwa Emil Schabl – roter Ex-Landesrat in St. Pölten. Er kenne alle Spitzenkandidaten, so Schabl am Mittwoch bei der Präsentation des Komitees – und unterstütze „aus vollster Überzeugung“ Pröll. Eine Perspektive, mit der er nicht allein steht: Auf der Webseite der Initiative deklarieren sich bereits mehr als 1000 Unterstützer.

Heikles Terrain Wahlkampffinanzierung

Personenkomitees könnten in bevorstehenden Wahlkämpfen eine Schlüsselrolle spielen. Denn seit Einführung des „Transparenzpakets“ im Vorjahr gilt für alle Wahlkämpfe eine Kostenobergrenze von sieben Millionen Euro – wobei etwa der letzte Wahlkampf der niederösterreichischen ÖVP deutlich über diesem Betrag gelegen sein dürfte.

Das Parteiengesetz spricht aber nur von „Parteien“, die nicht mehr als diese Summe aufwenden dürfen – Kosten, die ein unabhängiges Personenkomitee für die Bewerbung eines Kandidaten ausgibt, sind vom bloßen Wortlaut des Gesetzes dagegen nicht erfasst: Eine „Grauzone“ nennt das etwa Parteifinanzierungsexperte Hubert Sickinger – ob diese Ausgaben bei der Berechnung der Wahlkampfkosten zu jenen der Partei zählen, werde erst die Judikatur klären.

Folgt man bis dahin dem Wortlaut des Gesetzes, könnte z. B. ein Unternehmen, das in den vergangenen Jahren für den Wahlkampf Erwin Prölls an die ÖVP gespendet hat, nun an das Personenkomitee spenden, das etwa Veranstaltungen oder Inseratenkampagnen finanziert – ohne an eine Obergrenze denken zu müssen. Nicht möglich ist allerdings, dass die Partei dem Komitee „spendet“, um die Grenze zu umgehen – dieser Fall ist vom Parteiengesetz erfasst.

Allerdings sind auch Komitees transparenter geworden: Mit dem neuen Gesetz gelte auch für sie die Pflicht, Spenden offenzulegen, sagt Sickinger – ab 3500 Euro müssen auch Spender mit Namen in einem Bericht aufscheinen, der bis September des nächsten Jahres dem Rechnungshof zu übermitteln (und von diesem zu veröffentlichen) ist.

Spätestens dann wird sich zeigen, wem Erwin Prölls Wahlkampf auch Geld wert ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.01.2013)

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