Nationalrat: Höhere Obergrenze für Organstrafmandate

Nationalrat Hoehere Obergrenze fuer
Nationalrat Hoehere Obergrenze fuer(c) Dapd (Steffi Loos)
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BZÖ und Team Stronach befürchten durch die Neuerung höhere Strafen. Ebenfalls beschlossen wurde Verfahrensregeln für die Verwaltungsgerichte.

Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer dem BZÖ eine höhere Obergrenze für Organstrafmandate beschlossen. Ebenfalls unter Dach und Fach gebracht wurden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte. Organstrafmandate und Strafverfügungen können künftig empfindlich teurer werden. Die Obergrenze für Organmandate wird von 36 auf 90 Euro hinaufgesetzt und für Strafverfügungen ein Limit von 600 Euro (bisher 365) festgelegt. Für Anonymverfügungen gilt künftig eine Strafgrenze von 365 Euro (bisher 200).

BZÖ-Mandatar Herbert Scheibner befürchtet dadurch höhere Strafen, auch das Team Stronach schloss sich dieser Kritik an. SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer wies die Befürchtungen zurück: Intention der Änderung sei nicht eine Erhöhung der Strafen, sondern dass man in Fällen, wo jetzt Anzeigen erfolgen müssen, mit Organmandaten vorgehen wolle.

Neue Verfahrensregeln

Zweites Thema der Debatte waren Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte. Per Abänderungsantrag wurde unter anderem noch die Rechtsmittelfrist auf vier Wochen vereinheitlicht. Zudem wird verfügt, dass die Eingabegebühr für Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof und für Anträge beim Verfassungsgerichtshof von 220 auf 240 Euro erhöht wird. Im Gegenzug wird eine beim VfGH bereits entrichtete Eingabegebühr rückerstattet, wenn dieser den Fall an den Verwaltungsgerichtshof abtritt.

Die Opposition nutzte die Gelegenheit, um auf die Umsetzung des Fünf-Parteien-Antrages für die Einsetzung einer Gesetzesbeschwerde - einer neuen Möglichkeit für Bürger, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu wenden - zu drängen. Das Vorhaben war im November im Verfassungsausschuss vertagt worden, weil die Stellungnahmen zu den Entwürfen teils sehr kontrovers ausfielen.

SPÖ-Mandatar Peter Wittmann sicherte zu, sich um das Thema bemühen zu wollen, der ÖVP-Abgeordnete Wolfgang Gerstl zeigte sich "höchst interessiert", noch in diesem Halbjahr etwas zusammenbringen. Auf Biegen und Brechen dürfte das Vorhaben aber nicht umgesetzt werden: Staatssekretär Ostermayer meinte, wenn keine sinnvolle Regelung rauskomme, wenn der Widerstand in der Justiz zu groß sei, neige er dazu, nichts zu machen.

Einstimmig angenommen wurde ein Entschließungsantrag, mit dem über ein Pilotprojekt blinde und stark sehbehinderte Richter bei den neuen Bundesverwaltungs-und Bundesfinanzgerichten möglich werden sollen.

(APA)

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