Finanzamt: Zahlscheinservice bleibt

Finanzamt Zahlscheinservice bleibt
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Viele erhielten die Steuervorschreibung für das erste Quartal ohne den gewohnten Zahlschein. Laut Finanzministerium ein "bedauerliches Versehen".

Wien. Während das neue Zahlungsverzugsgesetz immer noch von der Barzahlung als Normalfall ausgeht, werden beim Steuerzahlen elektronische Zahlungswege immer mehr als Standard angesehen. Und zwar vom Fiskus wie auch von vielen Steuerzahlern: Laut Finanzministerium hat „FinanzOnline“ bereits mehr als drei Millionen Nutzer.

Trotzdem kam es für etliche Steuerpflichtige recht überraschend, dass sie vor Kurzem ihre Vorschreibung für das erste Quartal ohne Zahlschein erhielten. Und dafür mit dem Hinweis, man möge für die Überweisung die in FinanzOnline integrierte elektronische Zahlung oder Telebanking nützen.

Nun tun das Unternehmer meist ohnehin, da sie das Onlineportal auch für ihre Steuererklärungen und die Umsatzsteuervoranmeldung verwenden (und das, soweit zumutbar, auch tun müssen). Und viele Arbeitnehmer und Pensionisten kommen damit kaum in Berührung, weil sie Gehalt oder Pension und die meisten Veranlagungserträge ohnehin erst nach Abzug der Steuern ausbezahlt erhalten.

Verpflichtung zu Online-Zahlung?

Für Zusatzeinkünfte wie Firmenpensionen, Erträge aus Vermietung und Verpachtung oder Zuverdienst aus selbstständiger Tätigkeit gilt das aber nicht. Weshalb nicht wenige Privatpersonen eben doch auch Steuervorschreibungen bekommen. Und sich diesmal für so manchen die Frage stellte: Kann man vom Finanzamt zur Nutzung von Online-Zahlungsdiensten verpflichtet werden? Und womöglich sogar dazu, sich eigens deshalb noch rasch vor dem 15. Februar– dem Fälligkeitstag der Steuer– einen privaten PC samt Internetverbindung zuzulegen?

Nein, kann man nicht. Und auch die Auskunft, die manche von ihrem Finanzamt erhielten– der Zahlscheinservice sei eingestellt worden, man könne aber „ausnahmsweise“ diesmal noch einen zugesandt bekommen und soll in Zukunft eben neutrale Erlagscheine der Bank verwenden– ist nicht die ganze Wahrheit.

Wirklich keinen Zahlscheinversand mehr gibt es laut Finanzministerium für jene, die auch jetzt schon elektronische Zahlungswege benützen. Bei allen anderen habe es sich um ein „bedauerliches Versehen“ gehandelt, dass auch sie diesmal nur die Vorschreibung mit besagtem Kommentar erhielten. In Zukunft sollte also wieder alles laufen wie gehabt– Zahlscheine inklusive.

Zu FinanzOnline anmelden kann sich seit 2003 jeder, der in Österreich steuerpflichtig ist – egal, ob Unternehmen oder Privatperson. Letztere nutzen das Portal vor allem für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) oder die Einkommensteuererklärung, wenn sie neben Gehalt oder Pension weitere Einkünfte haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2013)

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