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Steuern: Wie aus einem Provisorium eine Dauereinrichtung werden konnte

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In Österreich sollte die Einkommensteuer ursprünglich nur im Jahr 1850 gelten, aber der Kaiser brauchte Geld. Wie alle Regierenden, die sogar Bärte besteuern, um Einnahmen zu lukrieren.

Wäre der Kaiser sparsamer gewesen, wer weiß, welche Steuergesetze wir heute hätten. Aber Kaiser sind selten sparsam – und Franz Joseph I. stand damals, 1849, gerade im ersten Jahr seiner nahezu 68 Jahre langen Regentschaft. Da sollte noch einiges auf den 19-Jährigen zukommen.

Es war das „Kaiserliche Patent vom 29. Oktober 1849“, das Österreich erstmals eine Einkommensteuer brachte. Bis dahin gab es nur eine Gewerbesteuer. Aber „Wir, Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen etc. etc“ befanden, dass es um Gerechtigkeit gehe. Im Gesetzblatt 439 aus dem Jahr 1849 wird das so formuliert: „In Erwägung der hohen Wichtigkeit einer wohlgeordneten direkten Besteuerung haben Wir Unsere besondere Aufmerksamkeit auf dieselbe gerichtet, und nach sorgfältiger Prüfung des bestehenden Systems der Besteuerung erkannt, dass eine Vervollständigung und Verbesserung dieses Zweiges der Gesetzgebung nach den Grundsätzen einer gleichmäßigen Belegung aller Arten des Einkommens notwendig ist.“ Und diese „gleichmäßige Belegung“ brachte die erste progressive Einkommensteuer.

Für die verschiedenen Arten von Einkommen gab es unterschiedliche Abgaben. Die Steuer begann bei fünf Prozent, „das ist: mit drei Kreuzer von jedem Gulden“, und stieg dann nach Höhe des Einkommens um jeweils ein Prozent auf maximal „zehn von hundert“. Einkommen, „welches im Grunde einer in einer Sparkasse erfolgten Einlage, aus dieser Anstalt bezogen wird“, war steuerfrei. Kapitalertragsteuern gab es also keine. Und noch etwas Erfreuliches verkündete das Kaiserliche Patent: Die Einkommensteuer werde nur für das Jahr 1850 gelten.

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