Quergeschrieben

Wie viel Eltern braucht ein Kind eigentlich?

Alleinstehende dürfen sich nicht künstlich befruchten lassen. Das entsprechende Gesetz hinkt einer selbstbestimmten Familienplanung hinterher.

Streng genommen ist Sabrina Krobaths Schwangerschaft das Ergebnis eines Betrugs. In wenigen Wochen erwartet die 41-Jährige ihr erstes Kind. Gezeugt wurde der Bub mit künstlicher Befruchtung; der Vater ist ein guter Freund von Krobath. Eine Partnerschaft hatte sie mit ihm nie – und will auch keine. Was sie will: sich mit ihm gemeinsam um das Kind kümmern. Um zur In-vitro-Fertilisation zugelassen zu werden, mussten sie beim Notar angeben, in einer Lebensgemeinschaft zu sein. Sonst wäre die Behandlung – die sie sich selbst finanzierten – nicht erlaubt gewesen. 

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In Österreich ist alleinstehenden Frauen nämlich die künstliche Befruchtung untersagt. Damit hinkt das Fortpflanzungsmedizingesetz der Realität hinterher, diskriminiert Frauen und schadet der Gesellschaft als Ganzes. Erlaubt ist eine solche Behandlung nämlich in rund einem Dutzend EU-Ländern, darunter den Nachbarländern Deutschland und Tschechien. Betroffene Frauen müssen also ins Ausland ausweichen – oder sich an die Grenze der Legalität begeben, wie Krobath. Das ist unnötig. Krobath hat deshalb im Frühjahr die Bürgerinitiative „Zukunft Kinder – für eine selbstbestimmte Familienplanung“ gestartet, die eine Novelle dazu fordert. Ende Juni wurde diese im Petitionsausschuss im Nationalrat behandelt, nun werden Stellungnahmen eingeholt und dann einem Fachausschuss zugewiesen.

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