Informationsfreiheit

„Vorarlberger Nachrichten“ bekommen Recht im Streit um Covid-Dokumente

Das Gesundheitsministerium hatte sich zuvor geweigert „fachliche Begründungen“ diverser Covid-Verordnungen herauszugeben. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat der Beschwerde der Tageszeitung nun stattgegeben.

Die „Vorarlberger Nachrichten“ (VN) haben in einem fast eineinhalbjährigen Rechtsstreit mit dem Gesundheitsministerium vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Recht bekommen. Inhaltlich ging es bei der Auseinandersetzung um Dokumente, die die „fachlichen Begründungen“ zu diversen Covid-Verordnungen enthielten. Das Gesundheitsministerium hatte sich geweigert, diese herauszugeben.

Darunter fielen etwa jene Studien, die Grundlage für den Lockdown im November 2021 oder für regional unterschiedliche Corona-Beschränkungen waren. Diese „fachlichen Begründungen“ bildeten die Basis diverser Covid-Verordnungen. Der genaue Inhalt blieb bis dato geheim.

Ministerium „begrüßt“ Entscheidung

Nun hat jedoch das BVwG einer Beschwerde der „VN“ stattgegeben, wie die Zeitung in einer Vorabmeldung am Montag berichtete. In dem 15 Seiten umfassenden Erkenntnis führen die Richter unter anderem aus, dass „für die journalistische Tätigkeit die konkreten Dokumente als zitierfähige Quellenangaben allein schon einen Mehrwert darstellen“. Das Interesse an der Auskunftserteilung überwiege.

Das Gesundheitsministerium betonte in einer Stellungnahme gegenüber den „VN“, dass die „fachlichen Begründungen“ nur als „interne Dokumente zur Dokumentation für den Verfassungsgerichtshof“ gedacht waren. Das Erkenntnis des BVwG schaffe „nun Klarheit für die rechtliche Einordnung dieser Dokumente“, was das Gesundheitsministerium begrüße. Aus diesem Grund werde auch keine Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben: „Der Gegenstand des Auskunftsbegehrens wird spätestens nächste Woche übermittelt.“ (APA)

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