Gegen Huber wird wegen der Verwendung gefälschter Beweismittel ermittelt, gegen Strutz wegen des Verdachts auf Untreue.
Der Nationalrat hat zum Abschluss seiner fast 16-stündigen Sitzung die Immunität der Abgeordneten Gerhard Huber (BZÖ) und Martin Strutz (FPÖ) aufgehoben. Strutz wurde einstimmig ausgeliefert, Huber gegen die Stimmen seines BZÖ und der FPÖ.
Bei Huber kam das Auslieferungsersuchen von der Staatsanwaltschaft Wien, die wegen der Verwendung von gefälschten Beweismitteln rund um eine Anfechtung der Lienzer Gemeinderatswahl beim VfGH ermittelt. Im von der Korruptionsstaatsanwaltschaft verfolgten Fall Strutz geht es um den Verkauf von Schloss Reifnitz in Kärnten an den Milliardär und Parteigründer Frank Stronach. Ermittelt wird in der Causa wegen des Verdachts der Untreue.
Zahlungsverzugsgesetz
Beschlossen wurde in den Abendstunden unter anderem noch ein Zahlungsverzugsgesetz. Dieses sieht vor, dass eine Zahlung grundsätzlich bereits am Fälligkeitstag auf dem Gläubigerkonto eingelangt sein muss. Das Gesetz bringt allerdings eine Ausnahmeregelung für Verbraucher, die es ermöglicht, wie bisher Zahlungen erst am Fälligkeitstag termingerecht zu überweisen. Für Mieten wiederum wird der Fälligkeitstag ausdrücklich mit dem Fünften des Monats festgelegt.
(APA)