Google schlägt bei der Eingabe von Suchbegriffen ergänzende Wörter vor. Dabei entstehen mitunter Kombinationen, die Persönlichkeitsrechte verletzen.
Die von Google vorgeschlagenen Suchwort-Ergänzungen können im Einzelfall rechtswidrig sein. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) muss der US-Internetkonzern auf Verlangen prüfen, ob die sogenannte Autocomplete-Funktion gegen die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verstößt. Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen, das im Internet Kosmetika vertreibt, geklagt, weil die Suchmaschine den Firmennamen mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug" kombiniert hatte. Dadurch sahen sich das Unternehmen und der Vorstandschef in ihren Persönlichkeitsrechten und ihrem geschäftlichen Ansehen verletzt. Sie hatten auf Unterlassung und Entschädigung geklagt.
Haftung spätestens bei Beschwerde
In den Vorinstanzen war die Klage abgewiesen worden, allerdings hatte die Revision nun Erfolg. Dem Urteil zufolge muss Google zwar nicht für jede Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Autocomplete-Funktion geradestehen. Die Haftung des weltweit führenden Suchmaschinen-Betreibers setze aber ein, wenn sich ein Betroffener bei Google über die Verknüpfung seines Namens mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Begriffen beschwere. Den konkreten Fall verwies der BGH zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurück.
Wegen der Autocomplete-Function hatte auch die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, Bettina Wulff, gegen Google Klage eingereicht. Google schlägt die Begriffe nicht selbst vor. Sie sind nach Angaben des Unternehmens vielmehr das Ergebnis der Suchen anderer Nutzer.
(APA/Reuters)