ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf will erst eine „ordentliche Begutachtung“ der Novelle. Die SPÖ bedauert die Entscheidung.
Das Amtsgeheimnis wird bis auf Weiteres nicht gelockert: „Ich halte den Fahrplan bis zur Juli-Sitzung für praktisch nicht machbar“, erklärte ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf. Man benötige nämlich eine „ordentliche Begutachtung“ der Novelle.
Nach der Sitzung im Juli beginnt die Sommerpause des Parlaments. „Wenn es eine Möglichkeit gibt“, könnte man ja die Novelle noch im Herbst vor der Nationalratswahl am 29. September beschließen, meinte Kopf. Allerdings ist bisher noch keine Parlamentssitzung nach der Sommerpause angesetzt. Man soll aber nicht jetzt „in einem Schnellschuss im stillen Kämmerlein“ das im Kanzleramt ausgearbeitete Gesetz beschließen, warnte Kopf.
Zuletzt hatte die Koalition noch unisono kundgetan, das Verfassungsgesetz, durch das das Amtsgeheimnis nur mehr in Ausnahmefällen greifen soll, vor dem Sommer zu verabschieden. Gelten sollten die neuen Regeln aber ohnedies erst ab 2015. Bis dahin hätte man dann auch das dazupassende einfache Gesetz verabschieden müssen, das detailliert regelt, wann Auskünfte verweigert werden können. SPÖ und ÖVP waren sich dabei noch nicht einig.
Kopf überrascht Parteifreund
Dass nun aber sogar das Verfassungsgesetz auf Eis liegt, ist für die SPÖ unverständlich. Wenn die ÖVP nun nicht mehr bereit sei, das Verfassungsgesetz per Initiativantrag vor dem Sommer zu beschließen, sei dies „bedauerlich“, erklärte ein Sprecher des zuständigen Staatssekretärs Josef Ostermayer. Auch die eigene Partei überraschte Kopf mit seinen Aussagen. So twitterte ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath noch am Mittwochvormittag, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode eingebracht werde. Ikrath will nun mit Kopf über dessen Beweggründe für das Hintanhalten der Novelle sprechen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2013)