Fremdwährungskredite: OGH nimmt Banken in die Pflicht

KAeRNTNER HYPO - OGH BERAeT UeBER BESCHWERDE DER GENERALPROKURATUR WEGEN KULTERER-VERFAHRENS: MICHEL-KWAPINSKI / SCHWAB / ZEHETNER / LENDL / OSHIDARI
KAeRNTNER HYPO - OGH BERAeT UeBER BESCHWERDE DER GENERALPROKURATUR WEGEN KULTERER-VERFAHRENS: MICHEL-KWAPINSKI / SCHWAB / ZEHETNER / LENDL / OSHIDARIAPA/HERBERT NEUBAUER
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Das Höchstgericht sprach einer Kreditnehmerin einen Haftungsanspruch zu. Der Grund: mangelnde Aufklärung über die Risken.

Wien. Ein aktuelles OGH-Urteil (8Ob66/12g) steigert die Chancen von geschädigten Fremdwährungskreditnehmern, Haftungsansprüche gegen Banken und Finanzdienstleister durchzusetzen. Das Höchstgericht entschied in einem Fall aus Vorarlberg zugunsten einer Kreditnehmerin und ihres Exmannes als Ausfallbürgen.

Die beiden hatten sich im Jahr 2005, damals noch als Ehepaar, von einer Vermögensberaterin überreden lassen, ihre Abstattungskredite für die Wohnungsfinanzierung in einen Frankenkredit umzuschulden. Später wurde dieser in Yen konvertiert. Als Tilgungsträger schloss man eine fondsgebundene Lebensversicherung ab. Bereits 2008 kam das böse Erwachen: Die Bank forderte die Kreditnehmer auf, mehr Sicherheiten beizubringen. Denn durch Wechselkursänderungen war der Kreditbetrag mittlerweile deutlich angewachsen.

Vor der Geschäftsanbahnung hatte die Beraterin ein Vertrauensverhältnis mit der Kundin aufgebaut. Und schilderte ihr dann die Vorteile der Fremdwährungsfinanzierung in leuchtenden Farben, verlor aber kein Wort über die Risken.

Bei der Bank, anlässlich des Vertragsabschlusses, sagte die Kundin noch, sie hoffe, das Richtige zu tun. Dass trotzdem keine Beratung erfolgte, legte der OGH nun der Bank zur Last: Sie darf zwar, wenn ein Kunde ihr von einem Vermögensberater vermittelt wird, grundsätzlich davon ausgehen, dass dieser den Kunden bereits beraten hat – es sei denn, es gibt gegenteilige Anhaltspunkte. Das sei hier der Fall gewesen, fand das Gericht. Und entschied, dass sowohl die Vermögensberaterin und das Vermögensberatungsunternehmen, für das sie tätig war, als auch die Bank für (auch künftige) Schäden und Nachteile durch die Umschuldung haften. In dieser Klarheit habe der OGH das noch nie ausgesprochen, freute sich Hans-Jörg Vogl, der Anwalt der Kreditnehmerin, in einem Gespräch mit Radio Vorarlberg. Er rechne jetzt damit, dass weitere Schadenersatzforderungen auf Banken zukommen.

Einige Fragen bleiben offen

Der Wiener Rechtsanwalt Alexander Klauser (Kanzlei Brauneis Klauser Prändl), der in einigen anhängigen Verfahren Fremdwährungskreditnehmer vertritt, begrüßt das Urteil ebenfalls. Es sei „richtig und wichtig“, sagt er. Einige Fragen lasse es allerdings offen. Positiv aus Konsumentensicht sei, dass das Gericht nicht nur das Vermögensberatungsunternehmen, sondern auch die Bank in die Pflicht nimmt: „Als Kunde ist man da besser dran.“ Nicht zuletzt, weil man – spätestens am Ende der Vertragslaufzeit – seine Forderung mit der Kreditforderung der Bank aufrechnen kann. Wobei umstritten ist, ob eine Aufrechnung nicht auch schon vorher möglich wäre. Das wäre für geschädigte Kreditnehmer ein großer Vorteil, würde sich damit doch ihr Schuldenberg drastisch verringern. Dazu müsste man aber in Fällen wie diesem nicht bloß auf Feststellung einer Haftung für Schäden klagen, sondern bereits ein konkretes Leistungsbegehren (auf einen Geldbetrag) stellen können, obwohl Kredit und Tilgungsträger noch laufen.

Zu dieser wichtigen Frage gebe das Urteil nicht befriedigend Auskunft, sagt Klauser. Er selbst ist der Ansicht, dass das möglich sein sollte. Und dass man auch einen Anspruch haben müsste, vom riskanten Konstrukt aus Fremdwährungskredit und Tilgungsträger überhaupt befreit und rechtlich so gestellt zu werden, als wäre man bei seinem alten Abstattungskredit geblieben.

Ein weiteres heikles Thema ist die Verjährung: Sie tritt drei Jahre nach Kenntnis des Schadens und Schädigers ein. Diesen Zeitpunkt zu bestimmen ist aber gerade in solchen Fällen oft schwierig. Die Kreditnehmerin sei jedenfalls gut beraten gewesen, so schnell zu klagen, sagt Klauser. Wenn man glaube, geschädigt worden zu sein, müsse man rasch reagieren. Trotz der oft großen psychologischen Hemmschwelle, eine Bank zu klagen, bei der man hohe Schulden hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.06.2013)

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