Im kommenden Jahr werden Pensionen um 1,5 Prozent erhöht

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Vorgabe. Wegen des Sparpakets fällt die Anhebung 2014 zwar niedriger aus, die volle Abgeltung der Teuerung von 2,3 Prozent kommt bei den Mindestpensionen jedoch zum Tragen.

Wien. Die Pensionen, die künftigen Leistungen und etwaige weitere Änderungen – Stichwort Frauenpensionsalter – lassen im Nationalratswahlkampf die Wogen zwischen den beiden Regierungsparteien hochgehen (siehe Bericht Seite 3). Zumindest die Erhöhung der Pensionen im kommenden Jahr steht allerdings grundsätzlich bereits fest. Denn SPÖ und ÖVP haben schon im Vorjahr im Zuge des Stabilitäts- und Sparpakets bis 2016 die gesetzlichen Vorkehrungen auch für die nächstjährige Anhebung getroffen, es musste lediglich noch das genau Ausmaß der Teuerung abgewartet werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich die Bezieher der insgesamt rund 2,3 Millionen Pensionen nach den Informationen der „Presse“ 2014 auf eine Anhebung ihrer Leistungen um 1,5 Prozent einstellen. Diese gilt für Pensionisten im ASVG-System, Gewerbe, für Bauern, aber auch für Beamte im Bundesdienst im Ruhestand.

Für die knapp 230.000 Empfänger einer Mindestpension in Österreich ist hingegen eine Anhebung um 2,3 Prozent zu erwarten. Bei ihnen ist damit eine volle Abgeltung der Teuerungsrate vorgesehen. Endgültig festgelegt wird die Pensionserhöhung mittels Verordnung des Sozialministers bis spätestens 30. November für das Folgejahr.

0,8 Prozentpunkte für das Sparpaket

Wie kommt es zu dieser nun bevorstehenden Anhebung? Die rot-schwarze Koalitionsregierung hat die Vorgaben für das Ausmaß der Pensionserhöhungen in den Jahren 2013 und auch für 2014 bereits im März 2012 mit dem vorherigen Sanktus der Seniorenorganisationen von SPÖ und ÖVP ausdrücklich im Zuge des Stabilitätspakets festgeschrieben. Als Beitrag zum Sparpaket wurde demnach gesetzlich fixiert, dass die Anhebung im heurigen Jahr um einen Prozentpunkt unter der errechneten Teuerungsrate liegt, im kommenden Jahr dann um 0,8 Prozentpunkte. Für 2013 bedeutete das eine Pensionserhöhung um 1,8 Prozent statt der vollen Inflationsabgeltung gemäß Verbraucherpreisindex von 2,8 Prozent, die lediglich Bezieher der Ausgleichszulagen (Mindestpensionen) erhielten.

Der Anpassungsfaktor für 2014 wird aus den Teuerungsraten in den Monaten von August 2012 bis Juli 2013 errechnet. Dieser letzte Wert fehlt zwar noch; weicht er aber nicht völlig von den Inflationsraten in den vergangenen Monaten ab, so würde sich rechnerisch eine Erhöhung um 2,3 Prozent ergeben. Wegen der im Sparpaket schon beschlossenen Verringerung um 0,8 Prozentpunkte ist nunmehr eine Erhöhung um 1,5 Prozent im Jahr 2014 so gut wie fix.

Die Mindestpensionen sind nicht ausdrücklich angeführt: Deswegen kommt die im ASVG vorgesehene Regelung, wie im Sozialministerium erläutert wird, zum Tragen. Das bedeutet eine Abgeltung der Teuerung. Das wäre demnach für 2014 gemäß Berechnung eine Erhöhung um 2,3 Prozent. Zur Orientierung: Derzeit erhalten alleinstehende Bezieher einer Mindestpension 837,63 Euro brutto im Monat, bei Ehepaaren sind es 1255,89 Euro brutto.

Vorerst keine Sonderregelung für 2015/16

Eine Änderung bei der nächstjährigen Pensionserhöhung wäre zwar noch möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Gesetzesänderung und somit ein neuer Beschluss im Nationalrat. Für die Jahre 2015 und 2016 gibt es bisher keine Sonderregelung. Es käme damit wieder die bisher reguläre Berechnungsformel für die Anhebung zum Tragen. Diese läuft auf die volle Abgeltung der Teuerungsrate bei der Pensionserhöhung hinaus.

Anders ist die Situation bei den öffentlich Bediensteten im Aktivstand des Staatsdienstes (Beamte und Vertragsbedienstete). Für diese gab es im heurigen Jahr als Beitrag zum Sparpaket tatsächlich eine Nulllohnrunde bei den Gehältern. Wie es nun im kommenden Jahr weitergeht, ist vorerst allerdings vollkommen offen. Denn von der Bundesregierung ist lediglich ebenfalls im Zuge des Budgetstabilitätspakets vom Frühjahr 2012 vereinbart, dass die Gehaltsrunde für 2014 moderat ausfallen soll.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit ihrem Vorsitzenden Fritz Neugebauer hat zwar einen Anlauf unternommen, die Verhandlungen über die Gehälter vor Sommerbeginn zu führen und damit noch mit der amtierenden Regierung vor der Nationalratswahl einen Abschluss zu erzielen. Obwohl dieser Vorstoß mit einem Resolutionsbeschluss unterstützt worden ist, ließ Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) die Gewerkschaft abblitzen.

("Die Presse" Printausgabe vom 26.07.2013)

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