Gastkommentar

Was bei Volksbefragungen schiefgehen kann

Der Bau von Windkraftanlagen (am Bild eine deutsche nahe Dortmund) kann Thema einer Volksbefragung sein.
Der Bau von Windkraftanlagen (am Bild eine deutsche nahe Dortmund) kann Thema einer Volksbefragung sein.APA/AFP/Ina Fassbender
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Wollen Gemeinden ihre Bürger befragen, ist dies nicht nur politisch, sondern auch rechtlich heikel. Schon die Formulierung am Stimmzettel kann problematisch sein, wenn sie nicht klar und neutral genug ausfällt.

Wien. Immer öfter versuchen Gemeinden, die Einstellung der Bevölkerung zu konfliktträchtigen Themen durch Volksbefragungen zu ergründen. So auch vor Kurzem in Gaal in der Steiermark, wo ein Windkraftprojekt aufgrund der Ablehnung der Gemeindebürger endgültig gescheitert ist.

Grundsätzlich sind Volksbefragungen auf Gemeindeebene zwar weitestgehend unverbindlich ausgestaltet. Trotzdem sind daran bestimmte Vorgaben aus Verfassungs- und Landesrecht geknüpft. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann das zur Aufhebung der Volksbefragung führen und es drohen für Bürgermeister bzw. Gemeinderäte zumindest politische Folgen. Zwar könnten Volksbefragungen auch wiederholt werden, das könnte jedoch politisch als Niederlage gewertet werden und führte letztlich zu unnötiger Ressourcenverschwendung. Wie also muss eine Volksbefragung gestaltet sein, damit sie am Ende rechtlich hält?

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