
Nachhaltigkeitsrecht
Wie grün kann die Wirtschaft werden?

Insolvenzreht
Schonfrist für Unternehmen in Schieflage gilt vorerst weiter
Coronabedingte Lockerungen im Insolvenzrecht bleiben vorerst aufrecht – jedenfalls noch bis zum 31. März.
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Coronakrise
Erleichterungen im Gesellschaftsrecht gelten weiter
Wie schon 2020, können Gesellschafterversammlungen auch im kommenden Jahr rein virtuell stattfinden. Auch Fristen werden neuerlich verlängert.