Rauch: ÖVP wollte Ex-Ministerin Gastinger nicht abwerben

Rauch Kein Versuch Gastinger
Rauch Kein Versuch Gastinger(c) APA/HANS PUNZ (HANS PUNZ)
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Seine Partei habe lediglich zwei Inserate für das Personenkomitee übernommen, sagt der Generalsekretär. Wann das Urteil im Prozess um Telekom-Geldflüsse an das BZÖ fällt, ist weiter unklar.

Der nunmehrige ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch hat am Donnerstag im Telekom-Prozess dementiert, dass die ÖVP im Jahr 2006 die damalige Justizministerin Karin Gastinger vom BZÖ abwerben wollte. Man habe lediglich zwei Inserate für das Personenkomitee "Unabhängige JuristInnen für eine unabhängige Justizministerin" übernommen, bekräftigte Rauch in seiner 20-minütigen Befragung.

Gastinger hatte unmittelbar vor der Nationalratswahl im Herbst 2006 ihren Austritt aus dem BZÖ verkündet. Zuvor hatte die Telekom laut Anklage 240.000 Euro zur Finanzierung eines Vorzugsstimmenwahlkampfs für Gastinger bereitgestellt. Gastingers langjähriger Pressesprecher Christoph Pöchinger behauptete 2012 in Telefonaten, die im Auftrag der Justiz abgehört wurden, dass die ÖVP nach dem Austritt Gastingers Inserate für die Justizministerin organisiert hatte, um deren Wechsel zur ÖVP vorzubereiten. Pöchingers Angaben zufolge soll Rauch - damals Kommunikationschef der ÖVP - in dieser Sache sein direkter Ansprechpartner gewesen sein.

Ihm seien "keine Versuche" seitens der ÖVP bekannt, dass Gastinger die Partei wechselt, betonte Rauch nun. Medial habe es aber Gerüchte gegeben. Es sei auch möglich, dass er mit Pöchinger über dieses Thema telefoniert habe, meinte Rauch. Sicher sei jedenfalls, dass die ÖVP kurz vor der Wahl zwei Inserate der "Unabhängigen JuristInnen für eine unabhängige Justizministerin" bezahlte, räumte Rauch ein. Wer die Inserate wann in Auftrag gegeben hat, wisse er aber nicht.

Ex-Kabinettschef mit Erinnerungslücken

Zuvor hatte der damalige Kabinettschef von BZÖ-Minister Hubert Gorbach ausgesagt. Er zeigte Erinnerungslücken. Es sei ihm "nicht erinnerlich", dass er von Vertretern der Telekom auf das Thema Universaldienstverordnung angesprochen worden sei. Die Anklage geht ja davon aus, dass Telekom-Zahlungen von 960.000 Euro in die Richtung des BZÖ mit der Änderung der Verordnung zugunsten des Unternehmens zusammenhängen.

Ebenfalls befragt wurde ein ehemaliger Telekom-Mitarbeiter. Der 39-Jährige war laut eigener Aussag in der vierten Management-Ebene unter dem damaligen Controlling-Chef Gernot Schieszler tätig und hatte in dessen Auftrag "Scheinaufträge" an zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen versandt. Die Blanko-Verträge waren die Grundlage für die Zahlungsflüsse. Er habe "eindeutig im Auftrag von Herrn Schieszler" gehandelt, "der offensichtlich gesagt hat, ich soll's hinschicken".

Der "Scheinvertrag" an jene Agentur, über die laut Anklage 240.000 Euro für Gastingers Persönlichkeitswahlkampf flossen, wurde von der Telekom der Werbe-Firma am 31. August 2006 übermittelt. Schon am 1. September hatte Schieszler die Leistungserbringung bestätigt. Damit konfrontiert, bemerkte der Zeuge zunächst lapidar: "Anscheinend war es sehr dringend."

Termin für Urteil unklar

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt und möglicherweise auch abgeschlossen. Ab 9.30 Uhr wird Gastinger als Zeugin aussagen. Wie mit dem als Zeugen beantragten Kurt Lukasek verfahren wird, der sich derzeit in Abu Dhabi aufhält und im Moment nicht vernommen werden kann, will das Gericht kurzfristig bekannt geben.

(APA)

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