Der frühere Innenminister wurde in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt. Nun entscheidet der Oberste Gerichtshof über seine Berufung.
Ende November soll feststehen, ob der frühere VP-Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser ins Gefängnis muss. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs werde für den 26. November erwartet, berichten die "Oberösterreichischen Nachrichten".
Strasser wurde im Jänner - nicht rechtskräftig - vom Wiener Straflandesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt. Er soll als EU-Parlamentarier britischen Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben, gegen Bezahlung Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung versprochen haben. Strasser erklärte im Strafverfahren, er habe die "Lobbyisten" für Geheimdienstmitarbeiter gehalten und sie nur enttarnen wollen. Gegen das Urteil legte er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
(APA/Red.)