Darf ein Kindergarten Gelder einheben, wenn Eltern des öfteren unentschuldigt zu spät kommen? Das Land Burgenland prüft.
Dass die Behelfsmaßnahme eines Kindergartens in der burgenländischen Marktgemeinde Großhöflein solches Aufsehen erregt, hätte sich dort wohl niemand gedacht. Doch seit bekannt wurde, dass dort ein so genannter "Notfallstarif" eingeführt wurde, kommt die Gemeinde nicht zur Ruhe. Das Land will die vom Gemeinderat beschlossene Strafgebühr prüfen, berichtet der "Kurier".
Dabei klingt der "Notfallstarif" nicht unvernünftig: Eltern, die wiederholt zu spät kommen, ohne wenigstens kurz beim Kindergarten anzurufen, müssen zwanzig Euro zahlen. Das soll die Kosten decken, die dem Kindergarten entstehen, wenn das Personal länger bleiben muss, argumentiert Bürgermeister Wolfgang Rauter.
SPÖ findet Maßnahme moralisch bedenklich
Für SPÖ-Vizebürgermeister Heinz Heidenreich ist die "Strafsteuer" jedenfalls "moralisch bedenklich", außerdem würde eine Verordnung fehlen. Er fordert, dass die Gelder an die Eltern zurückgezahlt werden müssen.
Der Bürgermeister, der von Beruf Richter ist, sieht sich jedenfalls im Recht: Einerseits seien die Tarife eine "privatrechtliche Vereinbarung zwischen Gemeinde und den Eltern", andererseits handle es sich um eine "zivilrechtliche und keine öffentlich rechtliche Frage", erläuterte er zuvor. Es gebe es gebe Öffnungszeiten, über die jeder Elternteil Bescheid wisse. Und man sollte dabei auch an die Kinder denken: "Das ist ja für das Kind auch nicht lustig, wenn es nicht weiß, wann die Eltern daherkommen," so der Bürgermeister.
Klarheit innerhalb einer Woche
Gerald Kögl, Hauptreferatsleiter für Kindergarten-Betreuungswesen, bestätigte die Prüfung. Er gehe davon aus, dass diese "vom heutigen Tag an etwa eine Woche" dauern werde. Sollte die Sanktion aus Sicht des Landes rechtlich nicht in Ordnung sein, werde man die Einhebung der Gebühr als Aufsichtsbehörde unterlassen, erläuterte er.
(rovi)