Abtreibung: Petition fordert Streichung aus Strafgesetzbuch

Abtreibung: Petition fordert Streichung aus Strafrecht
Abtreibung: Petition fordert Streichung aus StrafrechtAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Politiker aus SPÖ, Grünen und Neos unterschrieben die Petition einer Wiener Abtreibungsklinik. Das Justizministerium winkt ab.

Vor 40 Jahren wurde im Parlament die Fristenlösung beschlossen. Aus diesem Anlass hat eine Wiener Abtreibungsklinik eine Petition gestartet, die die völlige Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch fordert. Unterstüzt wird die Forderung unter anderem von der Grün-Abgeordneten Daniela Musiol, Neos-Mandatar Niko Alm und der Vorsitzenden der SPÖ Frauen Salzburg, Ingrid Riezler.

Schwangerschaftsabbruch sei zwar durch die Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate straffrei, aber immer noch Teil des Strafgesetzes, kritisieren die Unterstützer der Petition. Treibende Kraft für die 1973 vom Parlament beschlossene Strafbefreiung waren die SPÖ-Frauen rund um Johanna Dohnal. Am 29. November 1973 wurde im Parlament die Fristenregelung sehr knapp - mit 93 zu 88 Stimmen - beschlossen. Allerdings verblieb damals der ursprünglich von Maria Theresia eingeführte Abtreibungsparagraf im Strafgesetzbuch bis heute.

"1973 erfolgte ein erster Schritt, heute ist der nächste notwendig", meinen die Unterstützer der Petition in einem gemeinsamen Statement. "Die vollständige Streichung dieser medizinischen Behandlung aus dem StGB", fordert etwa der Gynäkologe und Initiator der Aktion, Christian Fiala. Weiters für eine Streichung des Abtreibungsparagrafen engagieren sich auch der Verein österreichischer Juristinnen, der Österreichische Frauenring sowie die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung.

Justizministerium gegen Änderung

Das Justizministerium sprach sich am Donnerstag gegen eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen im Strafgesetzbuch aus. Das würde bedeuten, dass selbst eine Frau im achten Monat straffrei abtreiben könnte, sagte ein Sprecher von Ressortchefin Beatrix Karl. Das sei mit dem "Schutz für werdendes Leben" nicht vereinbar.

(APA)

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