Schulden: Auch Bundesbank schlägt Vermögensabgabe vor

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Bevor die EU-Partner erneut um Hilfe gebeten werden, sollten Krisenländer eine Sondersteuer einheben, so die Deutsche Bundesbank.

Frankfurt. Im Falle eines drohenden Staatsbankrotts sollten europäische Krisenländer aus Sicht der Deutschen Bundesbank künftig einmalig eine Vermögensabgabe erheben. Anstatt Hilfen der Partnerländer im Euroraum zu beantragen, könnten finanzschwache Staaten spätestens bei drohender Überschuldung zuerst das Vermögen ihrer Steuerzahler anzapfen, schlägt die Bundesbank in ihrem am Montag veröffentlichten Monatsbericht vor.

Einen ähnlichen Vorschlag hatte zuletzt der Internationale Währungsfonds (IWF) gemacht – nach Protesten aber wieder zurückgezogen beziehungsweise teilweise entschärft.

Jedenfalls entspräche eine einmalige Vermögensabgabe laut Bundesbank „dem Prinzip der Eigenverantwortung, nach dem zunächst die eigenen Steuerzahler für Verbindlichkeiten ihres Staates einstehen, bevor die Solidarität anderer Staaten gefordert ist“. Allerdings seien die Risken einer Vermögensabgabe – etwa eine Kapitalflucht und ein Vertrauensverlust der Investoren – beträchtlich. „Damit sollte eine Vermögensabgabe nur für absolute Ausnahmesituationen erwogen werden, wie sie eine drohende staatliche Insolvenz darstellt“, heißt es im Bericht.

Idee nicht neu

Die Boston Consulting Group (BCG) hat schon Ende 2011 errechnet, wie viel Geld die Staaten sich von den Bürgern holen müssten, damit die Verschuldung wieder auf ein erträgliches Niveau gesenkt werden würde. („Die Presse“ titelte damals: „Ein Haircut für die ganze Welt“.)

Das Ergebnis: Allein die Europäer müssten sich von heute auf morgen von einem Drittel ihres Vermögens verabschieden. Allerdings hat sich die BCG damals nicht allein auf die Staatsschulden, sondern auf die Gesamtverschuldung der Volkswirtschaft konzentriert. Im Szenario der BCG würde der Vermögensabgabe auch ein Schuldenerlass für private Schuldner gegenüberstehen – was zumindest theoretisch einen Neustart für alle ermöglichen könnte.

Die Motivation der Deutschen Bundesbank liegt natürlich woanders. Sie will, dass in Zukunft nicht mehr die deutschen Steuerzahler geradestehen müssen, wenn in einem anderen Land des Euroraums massive Misswirtschaft betrieben wurde. Das grundlegende Problem bei einer solchen Maßnahme kann sie freilich auch nicht lösen: Wie kann man garantieren, dass nach einer einmaligen Vermögensabgabe ein vernünftiger staatlicher Wirtschaftskurs gefahren wird – damit nicht ein paar Jahre später die nächste Vermögensabgabe nötig wird?

Die Bundesbank weiß nur eines: Eine Vermögensabgabe müsse eine einmalige Notfallsaktion bleiben, sonst würde man die Märkte zu sehr verunsichern. Zudem müsse die Abgabe zügig erfolgen, um Steuerflucht zu vermeiden. Allerdings stelle sich die Frage nach einer Vermögensabgabe derzeit nicht, weil alle Euroländer sich entweder auf dem Kapitalmarkt refinanzieren könnten oder in einem Hilfsprogramm steckten, so die Bundesbank.

Denn gut sechs Jahre nach dem Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise im Euroraum 2007/2008 bescheinigt die Bundesbank den betroffenen Staaten enorme Fortschritte. Für eine Entwarnung sei es aber noch zu früh. Auch wenn die Rezession überwunden ist und die Aufschläge für Staatsanleihen wieder sinken, dürften die Krisenländer in ihrem Reformeifer nicht nachlassen, so die Bundesbank. (ag./jil)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.01.2014)

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