Neue Kriterien für Promi-Staatsbürgerschaften

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THEMENBILD: STAATSBUERGERSCHAFTSRECHT(c) APA (HANS KLAUS TECHT)
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Das Innenministerium hat einen Katalog an Voraussetzungen ausgearbeitet. Dieser soll nun mit der SPÖ akkordiert werden.

Einbürgerungen von Prominenten wegen außerordentlicher Leistungen haben lange für Kritik gesorgt, da nicht ersichtlich war, nach welchen Kriterien die Staatsbürgerschaften vergeben wurde. Das Innenministerium hat nun einen entsprechenden Voraussetzungs-Katalog erstellt, der demnächst im Ministerrat beschlossen werden soll - eine Einigung mit der SPÖ vorausgesetzt.

Der Katalog, der der "Zeit im Bild" sowie der Austria-Presse-Agentur vorliegt, listete diverse Kriterien im künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich aufgelistet, die Anlass für eine vorzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft sein können.

"Der Republik im besonderen Maße dienen"

In der Begründung des Antrags wird festgehalten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen überdies "dem besonderen Interesse der Republik im besonderen Maße dienen" müsse. Dies bedeute, dass eine Person keinesfalls "ehrenhalber", sondern nur stets wegen der von ihr erbrachten und noch zu erwartenden Leistungen im besonderen Interesse der Republik eingebürgert werde.

Ein besonders umstrittener Fall war in der Vergangenheit die Einbürgerung der russischen Sopranistin Anna Netrebko, die weder Deutsch spricht noch in Österreich lebt. Allerdings hätte der Weltstar wohl auch künftig Chancen auf den Pass. Denn im Bereich der künstlerischen Leistungen wird als Kriterium u.a. festgehalten, dass "die herausragende künstlerische Leistung des Einzelnen Publikum anzieht". Außerdem soll die künstlerische Leistung einen wesentlichen Beitrag zum Kunstgeschehen Österreichs darstellen.

Bei den wirtschaftlichen Leistungen werden unter anderem Inhaber von Firmen oder Personen in leitender Funktion als mögliche Zielgruppe dieser Art von Einbürgerungen genannt. Im Bereich der Wissenschaft wird an Kriterien etwa angeführt, dass die Person hohe Reputation in der internationalen scientific community bzw. internationalen Bekanntheitsgrad hat oder wissenschaftliche Tätigkeit auf Gebieten betreibt, die noch nicht erschlossen sind. Bei Sportlern wird unter anderem darauf abgestellt, dass diese beabsichtigen, in einem österreichischen Nationalteam tätig zu werden.

Kriterien für Prominente

Bei wissenschaftlichen Leistungen:
1. wissenschaftliche Tätigkeit auf Gebieten, die noch nicht erschlossen sind bzw. die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Gebieten
2. überwiegend ständige Tätigkeit in Österreich bzw. bei Tätigkeit im Ausland dann, wenn die wissenschaftliche Tätigkeit überwiegend für Österreich bzw. in Österreich ansässige Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen erfolgte
3. hohe Reputation in der internationalen scientific community bzw. internationaler Bekanntheitsgrad
4. nationale und internationale Publikationen
5. Wissenstransfer von im Ausland angeeigneten neuen Wissen nach Österreich (z.B. an Studierende und andere Wissenschafter)
6. aktive anerkannte Forschungstätigkeiten
7. Lehrtätigkeit an österreichischen Hochschulen

Bei wirtschaftlichen Leistungen
1. Inhaber einer Firma oder leitende Funktion mit maßgeblichen Einfluss in einem Unternehmen; die Vorstandsmitgliedschaft für sich allein ist nicht ausreichend
2. hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
3. Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in einem relevanten Ausmaß, insbesondere auch in wirtschaftlich schwachen Regionen Österreichs
4. maßgebliche, insbesondere bereits getätigte Investitionen des Unternehmens in Österreich; bloße Geldflüsse sind nicht ausreichend
5. Bekanntheitsgrad des Unternehmens auch im Ausland
6. Förderung der bi- und multilateralen Außenbeziehungen Österreichs auf dem Wirtschaftssektor

Bei sportlichen Leistungen
1. es steht aktuell kein anderer, hinsichtlich des Leistungsniveaus vergleichbarer österreichischer Leistungssportler zur Verfügung, auch nicht aus dem Nachwuchsbereich
2. die herausragenden sportlichen Leistungen wurden bereits über einen längeren Zeitraum, der mindestens ein Jahr beträgt, in Österreich erbracht
3. Absehbarkeit, dass die aktive, erfolgreiche Laufbahn als Sportler, insbesondere unter Berücksichtigung seines Alters, noch länger andauern wird
4. Beabsichtigung und formalrechtliche Möglichkeit der sofortigen Einsetzbarkeit in einem österreichischen Nationalteam
5. sehr gute Platzierungen bei nationalen oder internationalen Wettkämpfen als Einzelner oder mit der Mannschaft

Bei künstlerischen Leistungen
1. die künstlerische Einzelleistung stellt einen wesentlichen Beitrag zum Kunstgeschehen Österreichs dar (z.B. Solisten)
2. durch die außerordentlichen künstlerischen Qualifikationen werden wesentliche Leistungen im Bereich der Ausbildung an österreichischen Hochschulen erbracht
3. Stärkung und Verbreitung des künstlerischen Renommees der Republik Österreich auf internationaler Ebene
4. die herausragende künstlerische Leistung des Einzelnen zieht das Publikum an
5. Entwicklung einer eigenen Technik, Reaktivierung einer alten Kunsttechnik in neuer Verwendung oder Herausbildung einer neuen, modern Kunstform (z.B. im Bereich der bildenden Künste)

(APA)

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