Strasser-Prozess wird ab 4. März wiederholt

Former Austrian Interior Minister and MEP Strasser waits for his trial at Austria's supreme court in Vienna
Former Austrian Interior Minister and MEP Strasser waits for his trial at Austria's supreme court in ViennaREUTERS
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Der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil gegen den Ex-VP-Delegationsleiter im EU-Parlament aufgehoben. Es dürfte kein "kurzer Prozess" werden.

Der Prozess gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser wird ab 4. März im Wiener Straflandesgericht wiederholt. Das gab Gerichtssprecher Andreas Hautz am Mittwoch bekannt. Grund dafür ist, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) im November das Ersturteil gegen den ehemaligen VP-Delegationsleiter im EU-Parlament - vier Jahre Haft wegen Bestechlichkeit - wegen eines Formalfehlers aufgehoben und zurück an die erste Instanz verwiesen hat.

Laut OGH habe sich das Erstgericht in der Urteilsbegründung nämlich nicht hinreichend mit der Frage auseinandergesetzt, ob Strasser die 100.000 Euro, die er für seine Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung gefordert haben soll, mit einem Amtsgeschäft in Verbindung brachte. Die bloße Bestechlichkeit eines Amtsträgers ist in Österreich aber erst seit 1. Jänner 2013 strafbar. Im für Strasser maßgeblichen Zeitraum Ende 2010/Anfang 2011 wäre für eine Strafbarkeit ein konkreter Bezug zwischen einer (geforderten oder geflossenen) Schmiergeldzahlung sowie einem bestimmten Amtsgeschäft erforderlich gewesen.

Der OGH hatte sich im November überzeugt gezeigt, dass die neue Verhandlung "schnell erledigt" werden könnte. Es müsse die Beweislage nur mehr auf einen unmittelbaren Konnex zwischen dem von Strasser geforderten Vermögensvorteil und zwei EU-Richtlinien betreffend Anlegerschutz und die Entsorgung von Elektroschrott abgeklopft werden, zu denen Strasser Abänderungsanträge in Aussicht gestellt haben soll.

Gnida will keinen "kurzen Prozess"

Richterin Helene Gnida, die Vorsitzende des Schöffensenats im zweiten Rechtsgang, will aber keinen "kurzen Prozess" veranstalten. Sie hat vorerst drei Verhandlungstage anberaumt. Als Zeugen sind unter anderem Othmar Karas, mittlerweile Leiter der VP-Delegation in Brüssel und Spitzenkandidat bei der EU-Wahl im Mai, sowie jene beiden britischen Journalisten geladen, die sich als Lobbyisten ausgegeben hatten. Zusätzlich hat Gnida zwei "Reservetage" eingeplant, falls sich die Notwendigkeit ergeben sollte, das Beweisverfahren auszudehnen. Das Urteil ist für den 12. März geplant.

Strasser hatte sich ab November 2010 auf mehrere Treffen mit zwei als Lobbyisten getarnten Journalisten eingelassen. Bei den Gesprächen - vor allem bei einem in lockerer Atmosphäre abgewickelten Abendessen - soll er sich zur entgeltlichen Einflussnahme auf die EU-Gesetzwerdung bereit erklärt haben. Die Besprechungen wurden von den Enthüllungsjournalisten, die neben Strasser auch andere EU-Parlamentarier auf ihre Bestechlichkeit "abgetestet" hatten, teilweise heimlich mitgeschnitten. Nach der Veröffentlichung der Video-Clips musste Strasser Ende März 2011 zurücktreten.

(APA)

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