Regierung verabschiedet sich von Amtsgeheimnis

Regierung verabschiedet sich von Amtsgeheimnis
Regierung verabschiedet sich von AmtsgeheimnisAPA/HERBERT NEUBAUER
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Behörden, staatsnahe Unternehmen und Gerichtsbarkeit sollen künftig einer Informationspflicht unterliegen.

Die Regierung hat sich auf einen Entwurf zur Lockerung des Amtsgeheimnis geeinigt. Mit dem Verfassungsgesetz soll das "Prinzip der Informationsfreiheit" durchgesetzt werden. Für Behörden, staatsnahe Unternehmen und eingeschränkt für die Gerichtsbarkeit soll es künftig grundsätzlich eine "Informationspflicht" geben. Miteinbezogen wurden jetzt auch die Länder. Zuständig für die Neuerung ist SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer.

Staatliches Handeln soll mit dem Entwurf künftig - im Sinne von "Open Government" - transparenter gestaltet werden. Das Grundprinzip der Amtsverschwiegenheit sei nicht mehr zeitgemäß, hatte es zuletzt immer häufiger aus beiden Regierungsparteien geheißen. Unter Wahrung bestimmter Grundrechte wie etwa jenem auf Datenschutz soll stattdessen eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen "von allgemeinem Interesse" sowie ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen treten.

Geeinigt haben sich die Regierungsparteien nun auch darauf, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene veröffentlicht werden muss, zuletzt hatte die ÖVP darauf bestanden, auch die Länder und staatsnahe Unternehmen zu berücksichtigen. Betroffen sind nun alle Organe der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit sowie alle Unternehmen, die der Kontrolle eines Rechnungshofs unterliegen. Und auch die gesetzlichen Kammern sind gegenüber ihren Mitgliedern auskunftsverpflichtet.

Der Begutachtungsentwurf sieht ein unmittelbares Recht auf Informationszugang direkt im Bundesverfassungsgesetz vor. Dieses gilt gegenüber dem Bund ebenso wie gegenüber den Ländern. Lediglich die begleitend notwendigen Regelungen können von den Ländern selbst gestaltet werden, wobei auch hier der Bund die Möglichkeit haben soll, über die Grundsatzgesetzgebung zu steuern.

Beschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen möglich

Aber auch Beschränkungen der Auskunftspflicht sind vorgesehen, etwa aus datenschutzrechtlichen Gründen. Weitere Gründe können außen- und integrationspolitisch sein, die nationale Sicherheit, die Landesverteidigung, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit betreffen. Auch die Vorbereitung von Entscheidungen werden berücksichtigt, ebenso wirtschaftliche oder finanzielle Interessen sowie berechtigte Interessen von Dritten, etwa bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

Neu ist im nun vorliegenden Entwurf neben der Einbeziehung von staatsnahen Unternehmen, die mehr als 50 Prozent im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, auch jene der Gerichtsbarkeit., wobei es zu einzelnen Verfahren keine Veröffentlichung geben soll. Auch soll keine eigene Behörde bei einer Auskunftsverweigerung entscheiden, sondern der Verwaltungs- bzw. der Verfassungsgerichtshof.

Verfassungsmehrheit realistisch

Die Regierung erhofft sich vor dem Sommer einen Beschluss im Nationalrat, vorausgesetzt, die Opposition spielt bei dem Verfassungsgesetz mit. Die Grünen  reagierten vorsichtig optimistisch. "Wenn es die Regierung mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses ernst meint, können wir sofort mit Parteien-Verhandlungen unter Einbindung der aktiven Zivilgesellschaft beginnen", sagte deren Justizsprecher Albert Steinhauser am Dienstag. Eine "Blankounterstützung ohne Berücksichtigung Grüner Vorstellungen" für eine notwendige Zweidrittel-Mehrheit werde es aber nicht geben.

Auch FPÖ und Team Stronach betonten, dass sie grundsätzlich hinter dem Ansinnen nach mehr Transparenz stünden. Der FP-Abgeordnete Philipp Schrangl zeigte sich "prinzipiell zufrieden" mit dem Regierungsentwurf. Die Neos reagierten noch abwartend.

(APA)

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