Gastbeitrag

Sind die neuen Wiener Airbnb-Regeln rechtlich haltbar?

Petra Winkler
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Wien will Privatvermietungen weiter einschränken. Zum Leidwesen vieler Wohnungseigentümer.

Privatvermieter und Vermittlungsplattformen sind derzeit weltweit unter Beschuss. Viele Städte haben zum Teil drastische Schritte gesetzt, um Privatvermietungen stärker zu regulieren. Es geht dabei um Steuereinnahmen aus touristischer Vermietung, aber auch um die Sicherung von Wohnraum. Wien hat die Kurzzeitvermietung schon seit der letzten Novelle der Wiener Bauordnung 2021 eingeschränkt. Jetzt soll eine weitere Verschärfung kommen.

Im Entwurf zur Bauordnungsnovelle ist eine generelle Beschränkung von Kurzzeitvermietungen auf maximal 90 Tage pro Jahr vorgesehen. Zwar können Vermieter um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen, wenn sich die Wohnung außerhalb der Wohnzone und nicht in einem Grünland oder Kleingartengebiet befindet. Doch auch hier gibt es deutliche Einschränkungen. Die Ausnahmegenehmigung wird für höchstens fünf Jahre erteilt und nur dann, wenn weiterhin nicht mehr als 50 Prozent der Nutzungseinheiten für kurzfristige Beherbergungszwecke dienen, die Mehrzahl der Wohnungen in einem Gebäude nach wie vor für Wohnzwecke zur Verfügung stehen und eine Zustimmung aller Miteigentümer vorliegt. Zudem sind keine Ausnahmebewilligungen für Wohnungen vorgesehen, für deren Errichtung Wohnbaufördermittel in Anspruch genommen wurden.

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