FPÖ-Spesenaffäre

6600 Euro Geldbuße für Straches Ex-Chauffeur

Heinz-Christian Strache (Bild vom Juli dieses Jahres, Strache am Rande der Berufungsverhandlung in der Causa Asfinag) ist nach wie vor Beschuldigter in der Spesenaffäre.  Nun bekam sein Ex-Chauffeur eine Diversion.
Heinz-Christian Strache (Bild vom Juli dieses Jahres, Strache am Rande der Berufungsverhandlung in der Causa Asfinag) ist nach wie vor Beschuldigter in der Spesenaffäre. Nun bekam sein Ex-Chauffeur eine Diversion. Imago/Martin Juen
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Weil er bei der Ermittlung zur Spesenaffäre falsch ausgesagt hatte, stand ein früherer Chauffeur von Heinz-Christian Strache vor Gericht.

Am Schluss wurde es keine Verurteilung, sondern eine Diversion. Der Beschuldigte, N., ein früherer Chauffeur und Personenschützer in den Diensten von Heinz-Christian Strache, hatte kein formales Geständnis abgelegt, sondern bekundet, dass er „Verantwortung“ übernehme. Die Sanktion: 6600 Euro Geldbuße.

Thema des Falschaussage-Prozesses, der am Montag im Straflandesgericht Wien stattfand, war die FPÖ-Spesenaffäre. Die Vorwürfe reichen mindestens bis ins Jahr 2010 zurück. Das weiß man, weil N. dies der Polizei erzählt hat.

Schon in diesem Jahr sei er von seinem damaligen Chef Heinz-Christian Strache aufgefordert worden, „falsche“ Rechnungen zu sammeln und vorzulegen. Auf dieser Basis soll Strache die von ihm angehäuften Spesen aus der Parteikasse refundiert bekommen haben.

Eine Million Euro Schaden?

Das „System“, welches die im September 2019 bekannt gewordene Spesenaffäre begründen sollte (mutmaßlicher Schaden: zirka eine Million Euro), funktionierte laut Ermittlern also so: Straches Entourage soll auf dessen Wunsch fleißig irgendwelche bunt zusammengewürfelten Rechnungen zusammengetragen haben. Etwa von privaten Restaurantbesuchen. Solche Rechnungen wurden dann bei der Freiheitlichen Partei verwendet, um ganz andere Ausgaben, eben die Spesen des Chefs, abzudecken. Insider sprachen damals von „umgewandelten“ Rechnungen.

Er selbst habe sich aber „stets geweigert“, am „Umwandeln“ der Rechnungen mitzuwirken, hatte N. bei seiner polizeilichen Einvernahme zu Protokoll gegeben. Vor Richter Stefan Erdei vollzog der Beschuldigte nun einen Schwenk.

»Wenn man etwas gesagt hat, gab es einen kleinen Tobsuchtsanfall.«

Der Beschuldigte Ex-Chauffeur N. über seinen einstigen Chef Heinz-Christian Strache

Nachdem sein Anwalt Meinhard Novak sowohl Horaz als auch Marie von Ebner-Eschenbach zitiert hatte, wies er darauf hin, dass sein Klient etliche Belege in einem Ordner gesammelt hatte. Aus Selbstschutz. Denn, so Novak: „Strache brachte seine Fahrer in die Bredouille.“ Dieses Sammelsurium an Belegen übergab N. der Polizei. Novak: „Das hat er getan, um seinen Arsch zu retten.“

So ganz vermochte N. diesen allerdings nicht in Sicherheit zu bringen. Die eingangs erwähnte Diversion blieb ihm nun nicht erspart (andernfalls hätte er eben eine Verurteilung wegen Falschaussage riskiert).

N. gab zaghaft zu, dass er in die Spesen-Affäre verwickelt gewesen sei. Ein gegen ihn laufendes Untreue-Verfahren wurde zwar eingestellt. Und seine Beteuerungen, wonach er sich selbst nie bereichert habe, glaubte man ihm auch. Übrig blieb aber eben die falsche Aussage vor den Ermittlern. Warum er nicht gleich die Wahrheit gesagt habe, wollte der Richter wissen. N.: „Wenn die Aussage fälschlich war, dann ist das vielleicht aus einer inneren Blockade heraus passiert.“ Weiter: „Herr Rat, es liegt alles auf dem Tisch. Aber ich wollte mich nicht bereichern.“ Und: „Ich wollte als Zeuge auftreten, aber nicht ins Zwielicht geraten.“

Strache auch im Visier

Es sei nicht einfach gewesen, sich dem „System“ zu entziehen. Auf Straches damalige Anordnungen anspielend gab der Beschuldigte an: „Wenn man etwas gesagt hat, gab es einen kleinen Tobsuchtsanfall mit der Drohung, gleich auf der Straße zu sitzen.“

Strache selbst trat im Mai 2019 infolge der Ibiza-Affäre als FPÖ-Chef zurück. Sein Amt als Vizekanzler wurde er auch los, zumal das auf Ibiza heimlich aufgenommene Video genug Sprengkraft hatte, um die schwarz-blaue Koalition zu beenden. In der Spesenaffäre wird noch gegen ihn ermittelt. Er bestreitet alle Vorwürfe.

Noch einmal zurück zu den Rechnungen. Der Richter führte nun einige Beispiele für das Anfallen von Spesen an: Ausgaben für das Fitnesscenter oder für Benzin oder für Barzahlungen, die Strache möglicherweise geleistet habe, „um den Big Spender zu spielen“.

Rechtskräftig ist die Diversion noch nicht (das Verfahren wurde vorläufig abgebrochen). Die Staatsanwältin hat noch 14 Tage Zeit, um gegen den Diversionsbeschluss Beschwerde einzulegen.

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