Am 1. 10. 1873 wurde eine gerichtliche Erledigungsform eingeführt, die sich bis heute bewährt und beispielgebend für Europa ist.
Am 1. Oktober vor 150 Jahren trat in der Monarchie das Gesetz vom 27. April 1873 über das Mahnverfahren, RGBl 1873/67, in Kraft. Es schuf mit dem bedingten Zahlungsbefehl eine gerichtliche Erledigungsform, die nicht nur bis heute Bestand hat, sondern auch zum Vorbild für weitere ähnliche Modelle auf europäischer Ebene wurde.
Zivilrechtliche Ansprüche sollen einerseits rasch prozessual durchgesetzt werden können, andererseits muss die beklagte Partei vor Überrumpelung geschützt werden. Die allermeisten zivilrechtlichen Forderungen werden von den Beklagten aber auch gar nicht bestritten. Bezahlt wurde aus Schlamperei oder wegen Geldmangels nicht.