Porträt

Bettina Glatz-Kremsner: Wer ist die Hauptangeklagte im „Kurz-Prozess“?

Bettina Glatz-Kremsner und Sebastian Kurz.
Bettina Glatz-Kremsner und Sebastian Kurz.(c) Hans Punz, APA
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Ex-Kanzler Sebastian Kurz muss sich vor Gericht verantworten – und schreibt damit Schlagzeilen. Angeklagter Nummer eins im Falschaussage-Prozess ist aber nicht er, sondern die ehemalige Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner. Bisher segelte sie unter dem öffentlichen Radar, doch das dürfte sich mit dem 18. Oktober ändern.

„Ich war immer eine Frau in der Wirtschaft und nicht aus der Wirtschaft.“ Diesen Satz sagte Bettina Glatz-Kremsner am 20. Oktober 2020. Und damit fast auf den Tag genau vor drei Jahren, als sie als Auskunftsperson in den parlamentarischen Untersuchungsausschuss betreffend „mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“ geladen wurde. Anders gesagt: in den Ibiza-U-Ausschuss. Sein Name rührt bekanntlich von einem 2017 auf der Insel angefertigten Video, das 2019 zum Ende der Koalition aus ÖVP und FPÖ führte, so manche Karriere kostete und etliche Ermittlungen einleitete.

Am Ende einer solchen ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unlängst angelangt. Die Folge: Die 61-jährige Glatz-Kremsner avanciert zur bis dato geradezu unscheinbaren Hauptbeschuldigten in einem Prozess, der am Mittwoch, dem 18. Oktober, seinen Anfang nehmen wird. Der zentrale Vorwurf: Verdacht auf falsche Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 3 StGB. Begangen nicht nur durch die ehemalige Chefin der Casinos und einstige Nummer zwei der Volkspartei, sondern auch durch ihren Parteikollegen, den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz (er ist Zweitangeklagter), und dessen früheren Kabinettchef Bernhard Bonelli.

Doch wer ist die Frau, der Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic in der 108 Seiten umfassenden Anklageschrift zur Last legt, ungeachtet der im U-Ausschuss geltenden Wahrheitspflicht „tatsachenwidrige“ Äußerungen getätigt zu haben? Wobei: Glatz-Kremsner bestreitet die Vorwürfe; die Unschuldsvermutung gilt somit.

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