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Journalistengewerkschaft beantragt Streikfreigabe

Der Verlegerverband hat den Journalisten-Kollektivvertrag aufgekündigt. Die Gewerkschaft der Journalisten berät über Kampfmaßnahmen. Ab 6. November soll es weitere Betriebsversammlungen geben.

Die Journalist:innengewerkschaft in der GPA hat heute, Mittwoch, im Rahmen einer bundesweiten Betriebsrätekonferenz weitere Betriebsversammlungen ab 6. November beschlossen, um auf die Aufkündigung des Journalisten-Kollektivvertrags durch den Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zu reagieren. Eine Streikfreigabe wurde im Präsidium der Journalist:innengewerkschaft beantragt. Der VÖZ will die KV-Kündigung nur bei Vorliegen eines „klaren Reformbekenntnisses“ zurücknehmen.

Erste Betriebsversammlungen fanden als Reaktion auf die KV-Kündigung zum Jahresende in mehreren Redaktionen bereits statt, diese waren rein zur Information gedacht und sollten den Betriebsablauf nicht beeinträchtigen. Nun sollen im November weitere folgen, wobei im Zuge dessen „weitere gewerkschaftliche Maßnahmen, etwa Versammlungen im öffentlichen Raum“ vorbereitet werden, hieß es in einer Aussendung.

„Die Stimmung in den Unternehmen ist kämpferisch und die Bereitschaft groß, sich an Kampfmaßnahmen zu beteiligen“, wurde Journalistengewerkschaftsvorsitzender Eike-Clemens Kullmann zitiert. Im Vorfeld der Betriebsrätekonferenz betonte der Gewerkschafter gegenüber der APA, dass er nicht hoffe, dass man zu einem Streik greifen müsse, weil „es letztlich ein Schaden für alle wäre“. Er drängt auf Verhandlungen. Doch: „Wir können nicht verhandeln, solange der Kollektivvertrag gekündigt ist. Das wäre sonst bestenfalls ein Diktat. Wir haben es mit einem schweren Foul zu tun, das wir so nicht einfach akzeptieren können“, sagte Kullmann. Er ruft den VÖZ dazu auf, die Kündigung bedingungslos zurückzunehmen und zu sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten zurückzukehren. Danach könne man die Spielregeln für Verhandlungen festlegen.

VÖZ kann sich Rücknahme der Kündigung vorstellen

„Die Journalistengewerkschaft scheint an einer Eskalation der Situation Interesse zu haben, da die Arbeitgeberseite von Beginn an ein schriftliches Angebot für Verhandlungen gemacht hat und auch für diesen Zeitraum die Gültigkeit des Kollektivvertrags verlängert worden wäre“, hielt VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger zuvor auf APA-Anfrage fest. Eine Rücknahme der KV-Aufkündigung bezeichnet er als „vorstellbar“. „Allerdings muss es ein klares Reformbekenntnis sowie einen Zeitplan für die Verhandlungen geben. Die Journalistengewerkschaft kennt unsere diesbezüglichen Vorstellungen“, so Grünberger.

Aus Sicht der Gewerkschaft versucht der VÖZ weitere Verbilligungen zulasten des Personals durchzubringen. „Nur frage ich mich dann, mit welchem Personal sie arbeiten wollen. Sie wissen selbst auch, wie schwer es momentan ist, am Arbeitsmarkt Personal zu finden. Wenn man noch dazu die Rahmenbedingungen verschlechtern würde, wäre das nicht gerade eine Einladung, in diesen Job einzutreten“, so der Vorsitzende der Journalist:innengewerkschaft.

Der VÖZ führte als Begründung für die KV-Kündigung vor rund einem Monat die derzeitigen ökonomischen wie technologischen Herausforderungen an. Um einen Erhalt der Medienvielfalt zu gewährleisten, müsse der Kollektivvertrag an die „herrschenden Gegebenheiten angepasst werden“, womit auf die Preissteigerungen und sinkenden Gesamtumsätze der Verlage verwiesen wurde. Zudem müssten Arbeitsprozesse in den Redaktionen von der Ausrichtung auf Printprodukte hin zu allen Medienkanälen umgestaltet werden, was sich im derzeitigen KV nicht abbilde.

Offizielle Gespräche finden zwischen Gewerkschaft und VÖZ derzeit nicht statt, informelle aber sehr wohl, wie beide Seiten bestätigten.

„Wissen, dass Arbeitsbedingungen immer härter werden“

Kullmann wandte sich gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Ute Groß mit einem Schreiben zuletzt auch an die Chefredakteurinnen und Chefredakteure der Tages- und Wochenzeitungen. Darin heißt es: „Sie wissen, dass die Arbeitsbedingungen, speziell aufgrund enormer Arbeitsverdichtung, für die Kolleginnen und Kollegen immer härter werden und Belastungsgrenzen nicht nur erreicht, sondern regelmäßig überschritten werden. Wir hoffen und erwarten, dass Sie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an geeigneter Stelle Ihre Stimme erheben.“

Die KV-Kündigung des VÖZ erfolgt mit Jahresende. Anschließend besteht eine Nachwirkung des KVs über den Einzeldienstvertrag für bereits bestehende Dienstverhältnisse. Der Gewerkschaft GPA bot der Verlegerverband an, die Laufzeit bis Mitte 2024 zu verlängern, um Verhandlungen zu einer Neugestaltung zu ermöglichen. (APA)

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