Finanzen

Einigung zu Finanzausgleich unterzeichnet

Sozialminister Rauch (li.) und Finanzminister Brunner
Sozialminister Rauch (li.) und Finanzminister BrunnerAPA / Roland Schlager
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 Die Länder erhalten Zielvereinbarungen für Reformen, Sanktionen drohen nicht.

Finanzausgleich und Gesundheitsreform sollen am Mittwoch in den Ministerrat und auch gleich als Gesetzesvorlage ins Parlament eingebracht werden. Bei beiden Themen wurde noch bis zum Schluss verhandelt – beim Finanzausgleich mit den Ländern, bei der Gesundheitsreform mit der Ärztekammer. Am späten Dienstagnachmittag wurde dann das Übereinkommen über den Finanzausgleich zwischen der Bundesregierung und Vertretern von Ländern, Städten und Gemeinden unterzeichnet.

Beim Finanzausgleich hatte man sich an schon Anfang Oktober mit den Ländern auf die Summen geeinigt: Der Verteilungsschlüssel der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bleibt zwar gleich, Länder und Gemeinden bekommen aber 2,4 Milliarden Euro extra, teilweise über einen Zukunftsfonds, über den etwa Mittel für den Kinderbetreuungsbereich bereitgestellt werden sollen. Dafür sollen die Länder zwar gewisse Zielvereinbarungen für Reformen erfüllen (zwei Drittel der vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel werden damit verknüpft), allerdings ohne Sanktionsdrohung bei Nichteinhaltung.

Verknüpft ist das mit einer Gesundheitsreform, für die es ebenfalls rund eine Milliarde Euro zusätzlich geben soll, gegen die aber die Ärztekammer Sturm lief: Sie befürchtete eine Einschränkung ihrer Macht beim Abschluss von Kassen-Gesamtverträgen, dem Ärzte-Stellenplan und der Zulassung von Ambulatorien. (maf/eho)

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