Parlament

Spendenabsetzbarkeit: Reform trotz NGO-Protest in Ausschuss beschlossen

Greenpeace, VGT und Volkshilfe appellierten vor dem Parlament für Änderung des Entwurfes. Dennoch wurde sie am Dienstag beschlossen.

Trotz Protesten von NGOs hat die Reform der Spendenabsetzbarkeit am Dienstag den Finanzausschuss des Nationalrats passiert. Die Absetzbarkeit beim Finanzamt soll so generell an die Gemeinnützigkeit der Organisationen geknüpft werden. Bringen soll das eine Vereinfachung der Verfahren. Zudem werden 45.000 Vereine zusätzlich zu potenziellen Profiteuren. NGOS befürchten aber, dass zivilgesellschaftlicher Protest zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit führen könnte.

Für die Reform stimmten im Finanzausschuss die Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie die FPÖ. SPÖ und Neos stimmten gegen den Entwurf. Die Sozialdemokraten befürchten, dass etwa bei Privatschulen Schulgelder durch steuerbegünstigte Spenden ersetzt werden könnten.

Die NGOs warnten im Vorfeld der Abstimmung am Dienstag vor einem anderen möglichen Problem. Strafbare Handlungen sollen laut dem Gesetzesentwurf ein Hindernis für die Spendenbegünstigung sein. Mit der aktuellen Fassung könnten allerdings schon verspätete Anmeldungen von Kundgebungen oder das Anbringen von Transparenten an Gebäuden zu einer Aberkennung führen, kritisierte Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit am Dienstag bei einer Protestkundgebung vor dem Parlament.

Gemeinsam mit Greenpeace machten sich die Volkshilfe, der Verein Gegen Tierfabriken (VGT), Attac und Fridays For Future für eine kurzfristige Änderung des Entwurfes stark. Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte könnten Vereinen und Organisationen künftig ohne Rechtsverfahren mit aufschiebender Wirkung die Spendenabsetzbarkeit entziehen, die Aktivisten orten „Willkür“ und mögliche existenzbedrohende Einbußen.

Verfassungsrechtler warnte

Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte im Vorfeld vor Verfassungswidrigkeit gewarnt. Laut Entwurf ist eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Finanzamts ausgeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe aber schon mehrfach klargestellt, dass gesetzliche Regelungen nicht dazu führen dürfen, dass daraus endgültige oder gar existenzbedrohende Belastungen entstehen.

Bis zum finalen Beschluss nächste Woche im Nationalrat sollen die von Mayer aufgeworfenen Bedenken hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung geprüft werden, betonte das Finanzministerium auf Anfrage. „Klar ist aber, dass die Möglichkeit zur Absetzung nur bestehen kann, wenn es um Organisationen geht, die sich im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates bewegen.“ Der Regierung sei es ein großes Anliegen, zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen, wurde betont. „Daher wird die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden massiv ausgeweitet - das wird auch von den allermeisten Organisationen begrüßt.“ (APA)

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