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20 statt 40 Euro für arbeitsunwillige Asylwerber? Bund soll grünes Licht gegeben haben

Innenminister Karner soll den Länder-Vorschlag zu einer Arbeitsverpflichtung nicht schlecht finden.
Innenminister Karner soll den Länder-Vorschlag zu einer Arbeitsverpflichtung nicht schlecht finden.APA / APA / Helmut Fohringer
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Außerdem soll dem Vernehmen nach die Grundversorgung der Länder auf Sachleistungen – also etwa Essensgutscheine statt Geld – umgestellt werden.

Die Vorarlberger ÖVP hat „klare Regeln“ für Asylwerber angekündigt. Bereits bei Übernahme in die Grundversorgung sollen Asylsuchende einen „Vorarlberg Kodex“ unterschreiben, der sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. 

Oberösterreich will darüber hinaus auch Sanktionen einführen, wenn diese Verpflichtung nicht eingehalten wird. Das könnte etwa heißen, dass die 40 Euro Taschengeld, das Asylwerber bekommen, wenn sie in organisierten Unterkünften leben, auf die Hälfte, also 20 Euro, reduziert werden, wenn sie nicht arbeitswillig sind.

Wie „Ö1“ berichtet, sollen die Flüchtlingsreferenten der Länder vom Bund nun grünes Licht für die Arbeitspflicht und die Sanktionen bei einer Verweigerung bekommen haben. Rechts- und Asylexperten hatten das im Vorfeld für nicht umsetzbar gehalten. Wer arbeitswillig ist, würde laut Vorschlag des Innenministeriums das volle Taschengeld und die Renumeration, also das Entgelt für die gemeinnützige Tätigkeit, bekommen.

Fachexperten im Innenministerium zum Thema Grundversorgung seien der Ansicht, dass die Länder somit etwa die vorgeschlagene Reduktion des Taschengeldes realisieren könnten, hieß es in einem Statement aus dem Innenressort zur APA. „Ob landesgesetzliche Bestimmungen betroffen sind, muss jedes Bundesland selbst bewerten.“

Laut „Ö1“ gibt es noch zwei weitere Vorschläge vom Bund an die Länder: Die Grundversorgung der Länder soll auf Sachleistungen – also etwa Essensgutscheine statt Geld – umgestellt werden. Und: Hier soll dann wiederum gelten, dass der volle Erhalt der Sachleistungen nur dann möglich ist, wenn die Asylwerber arbeitswillig sind.

Im Beschluss der Flüchtlingsreferenten bei ihrer Konferenz in Kärnten vom September wurde das Innenministerium um einen Vorschlag gebeten, der die derzeitige Regelung der gemeinnützigen Arbeit (sie sieht Mitarbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen vor) auf gemeinnützige Organisationen ausdehnt. (eho)

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