Gastbeitrag

Vor 175 Jahren: Verborgene Wurzeln der Grundrechte

Beim Paulskirchenfest in Frankfurt wurde der 175. Jahrestag der Zusammenkunft der Nationalversammlung in der Kirche begangen.
Beim Paulskirchenfest in Frankfurt wurde der 175. Jahrestag der Zusammenkunft der Nationalversammlung in der Kirche begangen. Imago/Blatterspiel
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Vor 175 Jahren wurde das „Gesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“ kundgemacht. Dieser moderne Grundrechtskatalog galt auch für die zum Deutschen Bund gehörenden Teile des Kaisertums Österreich.

Grundrechtsverständnis und Wahlrechtsgeschichte knüpfen in Österreich gerne an das noch immer in Geltung stehende „Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder“ und die Pillersdorfsche Verfassung an. Der revolutionäre Versuch der Bildung eines gesamtdeutschen Staates 1848/49 zeigt einen zweiten Entwicklungsstrang.

Der Niederlage Napoleons folgte auf dem Wiener Kongress keine Wiedererrichtung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Vielmehr gründeten die deutschen Fürsten mit der Bundesakte 1815 einen Staatenbund zur „Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten“. Als Folge der Märzrevolution 1848 im Deutschen Bund, aber auch in nicht zum Bundesgebiet gehörenden Teilen Preußens und Österreichs (etwa Ungarn, Oberitalien) fasste der Deutsche Bund Beschlüsse zur Wahl einer verfassunggebenden Versammlung, der Frankfurter Nationalversammlung.

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