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Verbotsgesetz: Herabwürdigung von Hoheitszeichen wird breiter sanktioniert

Justizministerin Alma Zadic
Justizministerin Alma Zadic APA / APA / Georg Hochmuth
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Der Nationalrat hat eine Verschärfung des Verbotsgesetzes beschlossen. Es sieht deutlich höhere Strafen für das Verbreiten nationalsozialistischer oder anderer in Österreich verbotener Symbole vor.

Der Nationalrat hat am Freitag gegen die Stimmen der FPÖ eine Verschärfung des Verbotsgesetzes beschlossen. Mit der Novelle wird es künftig höhere Bußen geben, zudem wird die Verbreitung einschlägiger Botschaften vom Ausland aus strafbar. Gegenüber den ursprünglichen Vorhaben neu hinzu kam, dass auch die Herabwürdigung von Hoheitszeichen breiter sanktioniert wird.

Wie VP-Justizsprecherin Michaela Steinacker ausführte, sei beispielsweise das Herabreißen einer Fahne bisher nur bei öffentlichen Gebäuden strafbar gewesen. Sanktionen werden nun immer dann wirksam, wenn die Aktion „auf gehässige Art“ geschieht. Künstlerische Aktionen seien nicht erfasst.

Die übrigen Punkte der Gesetzesnovelle waren schon im Vorfeld der Plenardebatte bekannt. So gibt es etwa deutlich höhere Strafen, wenn man nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole etwa der Hamas, der Identitären oder der Grauen Wölfe verbreitet bzw. trägt. Die Strafdrohung wird von 4.000 auf 10.000 Euro hinaufgesetzt. Im Wiederholungsfall ist mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro bzw. einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen zu rechnen.

Einziehen von NS-Devotionalien erleichtert

Außerdem wird künftig jegliches - und nicht nur „gröbliches“ - Verharmlosen des Holocaust und anderer nationalsozialistischer Gräuel strafbar sein. Ebenso wird mit der Verbotsgesetz-Novelle die Ahndung von im Ausland begangenen Delikten und das Einziehen von NS-Devotionalien erleichtert. Letztere können künftig den Besitzern auch ohne Zusammenhang mit einer konkreten Straftat abgenommen werden.

Letzteres war einer der Gründe, warum die FPÖ der Novelle nicht zustimmte. Justizsprecher Harald Stefan nannte die entsprechende Passage „überschießend“, könnten doch so möglicherweise auch Hochzeitsfotos des Großvaters in Soldatenuniform eingezogen werden. Dem entgegnete die Grüne Abgeordnete Eva Blimlinger damit, dass es nicht um solche Fälle gehe, sondern etwa um Devotionalien, die auf Flohmärkten verkauft werden. Niemand solle ein Geschäft mit „Nazi-Sachen“ machen.

Stefan wandte sich auch dagegen, dass Öffentlich Bedienstete bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz automatisch ihr Amt verlieren. Man sollte überlegen, ob man damit eine bestimmte Gruppe von Menschen, die fehlgeleitet seien, nicht zu wichtig mache. Ganz anders sieht das Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Dass so jemand im öffentlichen Dienst arbeite, „geht schlicht und einfach nicht“. Auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) meint, ein Verurteilter könne nicht als Vertreter des offiziellen Österreich tätig sein. Ähnlich SP-Mandatarin Sabine Schatz: „Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im öffentlichen Dienst keinen Platz.“

Außerdem wird durch das Gesetz auch für Erwachsene eine diversionelle Erledigung einschlägiger Strafverfahren im niederschwelligen Bereich ermöglicht. Die Kosten für die Diversionsmaßnahmen übernimmt an sich der Bund, den Beschuldigten ist jedoch ein Pauschalkostenbetrag von bis zu 500 Euro aufzuerlegen, wobei die soziale Lage der Betroffenen Berücksichtigung finden soll.

SP-Abgeordnete Schatz begrüßte, dass diesbezüglich Klarstellungen vorgenommen werden. Ebenso wie Edtstadler betonte sie, dass es Diversionsprogramme brauche, die mehr seien als ein Gedenkstättenbesuch. Die Diversion dürfe nicht zu einer Bagatellisierung des Verbotsgesetzes führen. Dies sicherte Zadic zu. Es würden spezielle Präventionsprogramme entwickelt und es werde eine entsprechende Finanzierung dafür geben. Überdies sei eine Diversion nur in minderschweren Fällen und bei Einsicht des Täters möglich.

Breiter Konsens in der Debatte herrschte darüber, dass man konsequent gegen Antisemitismus vorgehen müsse. Dies betonte auch Stefan. Die FPÖ lehne Nationalsozialismus, nationalsozialistische Wiederbetätigung und Judenhass aufs Schärfste ab. NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter meinte, es müssten alle Anstrengungen unternommen werden, dem Phänomen beizukommen - egal ob importiert oder autochthon oder rechtsextrem von ewig-gestrig. Edtstadler betonte, Antisemitismus habe in Österreich nichts verloren. Es brauche hier die volle Härte des Gesetzes. (APA)

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