Trennung

Mann durfte bei der Ex-Freundin gratis baden

In seiner Badewanne, da ist man Kapitän. Aber was gilt, wenn die Wanne der Ex-Freundin gehört?
In seiner Badewanne, da ist man Kapitän. Aber was gilt, wenn die Wanne der Ex-Freundin gehört?Clemens Fabry
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Ein Mann benutzte nach dem Beziehungsende noch Teile des Hauses, die seiner früheren Lebensgefährtin gehören. So ging er dort einmal pro Woche in die Badewanne. Die Frau forderte knapp 20.000 Euro, erhält sie aber nicht.

Neun Jahre waren sie ein Paar, nach sechs hatten sie sich ein Einfamilienhaus gekauft. Mann und Frau erwarben dieses je zur Hälfte, und in dem Haus sind auch zwei Wohnungen untergebracht. Jene im Erdgeschoß umfasst 73 Quadratmeter, während im Dachgeschoß 61 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Zunächst wohnte das Paar gemeinsam im Erdgeschoß. Im Zuge von Beziehungsproblemen forderte die Frau aber den Mann auf, einen Stock höher zu ziehen. Das war der Beginn eines Streits, der vor Gericht enden sollte und bei dem es auch die Frage zu klären galt: Durfte der Mann einmal pro Woche die Wanne gratis nutzen, wenngleich diese im Erdgeschoß war?

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