Gastkommentar

Wann bekommen wir die Strafprozessordnung 3.0?

Im Handy hinterlässt man unerschöpfliche Ressourcen für die Strafermittlung.
Im Handy hinterlässt man unerschöpfliche Ressourcen für die Strafermittlung.Reuters / Christian Hartmann
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Höchst­gerichtliche Entscheidungen setzen den Gesetzgeber der Strafprozessordnung unter Zugzwang. Nicht nur punkto Handysicherstellung.

Wien. Smartphone, Onlinebanking und Kryptowährung gehören in der strafprozessualen Kartografie noch weitgehend zur Terra incognita. Zwei höchstgerichtliche Entscheidungen aus dem letzten Jahr laden den Gesetzgeber auf eine Entdeckungsreise ein, wobei die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ein Last-minute-Angebot ist.

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