Reaktion

Welche Verbesserung Remit II brachte

Am Terminal Deutsche Ostsee: Der Handel mit LNG (Liquefied Natural Gas) gehört zu den von Remit II erfassten Bereichen.
Am Terminal Deutsche Ostsee: Der Handel mit LNG (Liquefied Natural Gas) gehört zu den von Remit II erfassten Bereichen.Reuters / Annegret Hilse
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Die Kritik an den neuen Regeln für den Energiegroßhandel trifft nur in einzelnen Punkten zu.

Wien. Robert Eichler beurteilte im vorigen „Rechtspanorama“ die Novellierung der „Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency“ (Remit II) als „vergebene Chance“. Während Kritik in einzelnen Punkten berechtigt ist, gilt es bei so komplexen Themen, sehr präzise zu sein.

In Zeiten der Krise erlaubte es die Flexibilität des Binnenmarkts, Gas- und Stromflüsse nach Preissignalen zu lenken. Es wurde ebenso klar, dass Marktverzerrungen erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaften in Europa haben und Regulierung dabei wesentlich ist.

Grenzüberschreitende Marktaufsicht gestärkt

Remit II greift nun zwei Bereiche auf: Marktentwicklungen, die ursprünglich in Remit noch nicht vorhergesehen waren; und Schwächen, die sich im Laufe der Krise offenbarten. Für Ersteres hat der EU-Rechnungshof einige Vorschläge gemacht. Anders als angedeutet, wurden diese jedoch in Remit II umfassend aufgenommen: Stärkung der (grenzüberschreitenden) Marktaufsicht, Vervollständigung der Datenerfassung (v. a. durch direkte Meldungen der Börsen), Mindeststandards bei Sanktionen.

Zusätzlich werden bisher kaum regulierte Bereiche wie hochfrequentes „Algo Trading“ berücksichtigt. Ein „Zuviel an Informationen“ schadet dann, wenn diese unstrukturiert sind und nicht verarbeitet werden können – dafür müssen mehr Kapazitäten geschaffen werden.

Die Krise hat auch Lücken hinsichtlich der Transparenz auf dem Großhandelsmarkt aufgezeigt. Dies betraf, anders als Eichler anführt, v. a. große Energiekonzerne. Probleme mit französischen AKW wurden oft zu spät oder ungenau veröffentlicht, und bereits 2021 hätte der Gasmarkt bei entsprechender Meldediszi­plin eventuell auf die russischen Importeinschränkungen reagieren können. Die erwähnten Ad-hoc-Meldungen auf dem Finanzmarkt haben zwar Parallelen, sind jedoch vom Zweck her etwas anders gelagert als Remit-Meldungen, die meist physische Infrastruktur oder Verträge betreffen. Es überrascht zudem nicht, dass ein europäischer Markt auch eine korrespondierende supranationale Marktaufsicht erfordert.

Richtig ist schließlich, dass der Erfolg von Remit II maßgeblich von der Umsetzung – national wie auch im EU-Recht – abhängt.

Zum Autor

Mag. Leo Lehr, LL.M. MSc., ist stv. Leiter der Abt. Volkswirtschaft und zuständig für die Marktaufsichtsagenden der Regulierungsbehörde E-Control.

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