Asyl

ÖVP: Wer Familie nachholen will, muss Beweise bringen

ÖVP-Generalsekretaer Christian Stocker
ÖVP-Generalsekretaer Christian Stocker(c) Imago / Frank Ossenbrink
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Wurde der Status des Asylberechtigten zuerkannt, können Familienangehörige binnen drei Monaten einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels stellen. Die ÖVP will das abändern.

Die ÖVP will den Familiennachzug neu regeln. „Meines Erachtens wäre es ein Ansatz zu sagen: Wenn jemand seine Familie nach Österreich holt, soll nachgewiesen werden, dass er für diese aufkommen kann“, sagte Generalsekretär Christian Stocker bei einer Pressekonferenz am Freitag.

Wurde einem oder einer Fremden in Österreich der Status des Asylberechtigten zuerkannt, können derzeit Familienangehörige innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft dieser Statuszuerkennung bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels stellen. Wird dieser erteilt, können sie nach Österreich reisen, um hier einen Asylantrag im Familienverfahren zu stellen und denselben Schutzstatus wie die Bezugsperson bekommen. Wird der Antrag erst nach drei Monaten gestellt, müssen sie zusätzlich eine adäquate Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Zuletzt vermeldete Wien hohen Zahlen an Familiennachzügen. Dies führt vor allem im Schulbereich aufgrund nötiger Plätze zu Problemen. Hier verwies Stocker auf das Subsidiaritätsprinzip: Jede Gebietskörperschaft müsse ihre Probleme selber lösen. (APA)

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